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Dental-Versicherung: Leistungen und Einschränkungen

Zahnzusatzversicherungen sind sicherlich sinnvolle Ergänzungen zur Pflichtversicherung. Doch die Angebote unterscheiden sich teilweise deutlich und weisen Leistungseinschränkungen seitens der Versicherer auf.

dental versicherung
© Liza Litsch / http://www.pixelio.de
Das Thema Zahnversicherung ist derzeit im wahrsten Sinne des Wortes in aller Munde. Die Versicherer sind zu einer intensiven Bewerbung ihrer Policen übergegangen und bieten immer neue Zusatzversicherungen und Leistungen an. Tatsächlich ist das Thema Zahnersatz nicht nur in Hinblick auf eine mögliche, zukünftige finanzielle Belastung wichtig, sondern die Gesundheit der Zähne ist auch maßgeblich für die Allgemeingesundheit einer Person. Wer sich für die Zukunft also optimal absichern möchte, sollte sich vielleicht über eine entsprechende Dentalversicherung Gedanken machen.

Das größte Problem besteht für Versicherte in der Tatsache, dass die Kassenleistungen im Bereich etwa des Zahnersatzes in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgefahren wurden. Während es früher selbstverständlich war, dass Zahnspangen und andere aufwändige Behandlungen an den Zähnen vollständig übernommen wurden, kann man sich heute da nicht mehr so sicher sein und wird häufig mit hohen Eigenanteilen an den Kosten konfrontiert. Viele Zahnbehandlungszuschüsse sind deutlich reduziert worden oder wurden gänzlich gestrichen. Patienten mit einer privaten Krankenvollversicherung kennen dieses Problem nicht und alle Kassenpatienten sollten sich überlegen, ob sie durch Zusatzversicherungen Anspruch auf Leistungen in ähnlichem Umfang erlangen möchten.

Welche Leistungen man wirklich benötigt, hängt vom Einzelfall ab. Eine beliebte Gestaltung der Police sieht etwa vor, dass die Versicherung im Krankheitsfall eine Leistung in gleicher Höhe zahlt wie die gesetzliche Krankenversicherung. Man kann die Bezuschussung so also leicht verdoppeln. Bei vielen Behandlungen führt das dann dazu, dass die Kosten tatsächlich zu 100 Prozent durch die Versicherungen gedeckt sind.

Zu beachten ist aber, dass die Versicherer ihre Leistungspflicht häufig in vielfältiger Weise einschränken. So ist es etwa üblich, dass die Leistungen im ersten Versicherungsjahr nicht in voller Höhe zur Verfügung stehen oder durch einen Maximalbetrag eingeschränkt werden. Für weitere zwei bis drei Jahre kann es dann zu einer Staffelung dieser Beschränkungen kommen, die mit den Jahren immer geringer werden.

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