Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Sie soll dafür sorgen, dass jeder Bürger im Krankheitsfall auch Leistungen nutzen kann und diese nicht selber zahlen muss.
In Deutschland gibt es zwei Systeme, was die Versorgung der Bevölkerung im Krankheitsfall betrifft. Auf der einen Seite haben manche aufgrund ihrer Tätigkeit oder aufgrund eines bestimmten Einkommens die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Die meisten Bürger hingegen sind pflichtversichert im zweiten System, welches als die gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet wird. Es gibt zudem natürlich auch Personen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Auch wenn man als Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der GKV, wie die gesetzliche Krankenversicherung kurz bezeichnet wird, pflichtversichert ist, kann man sich zumindest die gesetzliche Krankenkasse selber aussuchen, bei der man sich versichern lassen möchte.
Grundlage der GKV ist die Umverteilung, dass bedeutet, alle Mitglieder zahlen Beiträge ein, damit aus diesem Beitragstopf die jeweiligen Leistungen wie Behandlungen etc. finanziert werden können. Es ist hier also nicht so wie bei vielen privaten Versicherungen, dass man nur für sich selber zahlt. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Eine Besonderheit der GKV, vor allen Dingen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung, ist die Möglichkeit der Familienversicherung. Es können sich im Rahmen dieser Familienversicherung Ehepartner und Kinder des Versicherten kostenlos mitversichern lassen, falls ein Einkommen von monatlich 400 Euro nicht überschritten wird. Diese Alternative ist ein großer Vorteil der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung in diesem Bereich.
Dennoch wechseln viele Bürger, welche die Möglichkeit dazu haben, in die private Krankenversicherung. Das liegt vor allen Dingen daran, dass die GKV nur Grundleistungen anbieten kann, die in den meisten Fällen nicht an die Leistungen der PKV heranreichen. Der Beitrag zur GKV wird ausschließlich auf der Grundlage des Einkommens des Versicherten berechnet, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von derzeit 44.100 Euro Jahreseinkommen. Diese Grenze wird auch als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet.
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