Die Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist eine sehr sinnvolle Versicherung aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung für alle Bürger, die über eine eigene Immobilie oder ein eigenes Grundstück verfügen.
Die Grundbesitzerhaftpflicht wird oftmals auch als Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung bezeichnet und hat die Aufgabe wie jede andere Haftpflichtversicherung auch, nämlich den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor finanziellen Schäden zu bewahren. Wie man bereits am Namen der Versicherung erkennen kann, ist die Grundbesitzerhaftpflicht für alle diejenigen Personen von großem Interesse, die Grundbesitz haben, also eine Immobilie bzw. ein Grundstück ihr Eigen nennen können. Aber was genau ist die Grundlage dieser speziellen Haftpflichtversicherung? Die Grundlage für den Sinn dieser Versicherung ist, dass man als Eigentümer für sein Grundstück bzw. seine auf dem Grundstück befindliche Immobilie verantwortlich ist.
Das gilt auch für den Fall, dass von diesem Grundbesitz aus eine Gefahr für andere Personen ausgeht. Wenn beispielsweise eine berechtigte Person das eigene Grundstück betritt und sich aus verschiedenen Gründen auf dem Grundstück verletzt, zum Beispiel durch einen vom Dach fallenden Ziegel, so ist rechtlich betrachtet der Grundstücksbesitzer voll haftbar für den Schaden und muss diesen ersetzen. Ein typisches Beispiel dafür, welche Ursache ein Schaden haben kann, der über die Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt wäre, ist zum Beispiel die sogenannte Wegesicherungspflicht des Eigentümers. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant im Winter auf dem Gehweg vor dem Grundbesitz des Versicherten, weil der Weg nicht von Eis befreit wurde, ist der Eigentümer Schuld und müsste den Schaden ersetzen, weil er seine Pflicht zur Sicherung des Weges verletzt hat.
Durch die Grundbesitzerhaftpflicht werden also oftmals auch Schäden versichert, die sich im Grunde aus Sicht des Eigentümers gar nicht vermeiden lassen, da man, um beim Beispiel zu bleiben, den Weg nicht alle drei Stunden aufs Neue in der Nacht vom Eis befreien kann. Die Versicherung übernimmt den entstandenen Schaden allerdings nur dann, wenn leichte und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Würde der besagte Gehweg beispielsweise über mehrere Tage hinweg nicht vom Eis befreit werden, dann wäre das bereits als grob fahrlässig anzusehen.
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