Die KFZ-Versicherungen als finanzielle Absicherung
Um ein Fahrzeug in der Zulassungsbehörde zulassen zu können, muss der Antragsteller und Fahrzeugeigentümer den Nachweis für eine vorliegende KFZ-Haftpflichtversicherung erbringen können.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung sichert gegen unbeabsichtigte und unfreiwillig herbeigeführte Unfälle ab. Die Versicherungsgesellschaft würde entsprechend den in den Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen die Schadenssumme für den Vertragsnehmer übernehmen und an den Unfallgeschädigten abführen. Für diese Leistung muss der Versicherungsnehmer einen regelmäßigen Beitrag leisten und an die gewählte Versicherungsgesellschaft überweisen. Wichtig ist zum Beispiel die Angabe darüber, welche Fahrleistung das Automobil jährlich einnimmt, welche Fahrer mitversichert sein sollen, ob Kinder mitfahren oder ob eine Garage oder nur eine private oder öffentliche Parkfläche als Abstellfläche dient. Abhängig ist der Beitrag aber auch von den verursachten Unfällen des Antragstellers vor der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und wie viele Jahre er bereits einen Führerschein besitzt. Außerdem ist auch wichtig, ob er im öffentlichen Dienst tätig ist und für welche Zwecke das Fahrzeug in der Hauptsache verwendet werden soll.
Neben dieser Haftpflichtversicherung können für ein Fahrzeug noch die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungen besitzen einen erhöhten Leistungsanspruch, decken aber auch die Leistungen der Haftpflichtversicherung ab. In der Teilkaskoversicherung beispielsweise sind auch Diebstähle versichert oder Scheibenbrüche sowie Sturmschäden, Hagelschäden, Explosionen, Unwetterschäden, Kurzschlussschäden oder Maderbiss. Durch eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 Euro oder 300 Euro bei der Beseitigung dieser Schäden kann der regelmäßig zu zahlende Beitrag für den Versicherungsnehmer minimiert werden. Bei der Vollkaskoversicherung sind ist der Fahrzeugbesitzer versichert gegen Vandalismus und gegen die selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
In der Police einer KFZ-Versicherung wird auch immer der sogenannte Schadensfreiheitsrabatt angegeben. Dieser beruht auf der Dauer der unfallfreien Fahrzeit und kann unter Umständen zurückgestuft oder aufgewertet werden. Beispielsweise braucht in der Stufe 5 des Schadensfreiheitsrabattes der Versicherungsnehmer nur 60 Prozent des Gesamtbeitrages an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen. Die Kaskoversicherungen können nicht zurückgestuft werden und behalten stets die einmal erreichte höchste Schadensfreiheitsrabattstufe.
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