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Eine Brillenzusatzversicherung ohne Wartezeit finden

Die meisten Zusatzversicherungen kommen erst nach einer bestimmten Wartezeit für die Kosten einer neuen Brille auf. Damit wird vermieden, dass sich manche Menschen erst dann versichern, wenn sie eine Sehhilfe benötigen.

brillenzusatzversicherung ohne wartezeit
© Harald Wanetschka / http://www.pixelio.de
Die Kosten für eine neue Brille oder Kontaktlinsen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen, es sei denn, man ist noch minderjährig oder massiv sehbehindert. Selbst in diesen Fällen werden aber nur die einfachen Brillengläser erstattet; die Fassung muss der Patient generell selbst bezahlen. Viele schließen daher eine Brillenzusatzversicherung ab, die in bestimmten Abständen oder bei spürbaren Veränderungen der Sehschärfe für eine neue Sehhilfe die Kosten bis zum vertraglich vereinbarten Höchstbetrag übernimmt.

Außerdem gibt es bei den meisten Zusatzversicherungen eine Wartezeit, die für Brillen in der Regel drei Monate beträgt. Während dieses Zeitraums können die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass sich zahlreiche Menschen erst dann versichern, wenn sie tatsächlich eine Sehhilfe benötigen und somit Kosten verursachen, ohne bereits nennenswerte Beiträge bezahlt zu haben. Manche Unternehmen staffeln die Leistungen stattdessen, sodass die Erstattungen zu Beginn nur gering ausfallen und mit zunehmender Versicherungsdauer steigen. Selbst wenn keine allgemeine Wartezeit besteht, empfiehlt es sich also, sich frühzeitig zu versichern, um den Eigenanteil an den Kosten einer Sehhilfe deutlich zu verringern.

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