Eine Unfallversicherung für Haushaltshilfe ist wichtig
Im Haushalt lauern viele Gefahren, bei denen eine Verletzung möglich ist. Daher ist es empfehlenswert, auch für die Haushaltshilfe eine Unfallversicherung abzuschließen, falls diese sich bei ihrer Arbeit verletzt.

Viele Menschen sind in ihrem Berufsleben sehr eingespannt und haben deshalb keine Zeit oder nicht die Muße, sich mit dem Putzen und Reinigen der Wohnung, der dreckigen Wäsche oder der Müllbeseitigung zu beschäftigen. Deshalb stellen sie eine Haushaltshilfe ein, die alle diese Arbeiten im Haushalt übernimmt, so dass mehr Zeit für sich und die eigene Familie bleibt. Um für den Fall abgesichert zu sein, dass sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit verletzt, ist es wichtig, dafür eine Unfallversicherung abzuschließen. Ohne eine solche Unfallversicherung, müssten die Arztkosten für die Verletzung der Putzhilfe selber bezahlt werden, da die Haftpflichtversicherung dafür nicht zuständig ist.
Wer im eigenen Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist ein privater Arbeitgeber. Dieser ist dazu verpflichtet, für seine Haushaltshilfe eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung ist einfach, denn jedes Bundesland hat eine eigene Unfallkasse. Eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung reicht dazu also schon aus. Die persönlichen Daten der Haushaltshilfe müssen bei der Unfallkasse nicht angegeben werden, diese bleibt weiterhin anonym. Die Beiträge für solch eine Unfallversicherung sind auch nicht sehr teuer und richten sich nach dem Umfang der Beschäftigung. Sie beginnen bei ca. 40 Euro pro Jahr bei einem Arbeitsvolumen unter 10 Stunden in der Woche und reichen bis zu 90 Euro pro Jahr bei einem höheren Umfang an Wochenstunden.
In diese Unfallversicherung für Haushaltshilfen sind nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Wegeunfälle einbezogen. Im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung alle Kosten wie Arzt- und Krankenhauskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder das Verletzungsgeld.
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