Fahrradversicherung - für das besonders wertvolle Rad
Eine eigenständige Fahrradversicherung gibt es heute kaum noch. Oft ist diese aber Teil der Hausratversicherung. Hier gilt es, das Kleingedruckte zu lesen. Ist beispielsweise der Schutz zeitlich begrenzt?
Heute ist die Fahrradversicherung, gemeint ist eigentlich eine Diebstahlversicherung für Fahrräder, meist Teil der bekannteren Hausratversicherung und dort inbegriffen. Eventuell muss beziehungsweise kann sie zusätzlich vereinbart werden. Eine eigenständige Versicherung für Fahrräder gibt es wohl nur noch für besonders hochwertige Räder, die mit einer normalen Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.
Falls diebstahlgefährdete Räder vorhanden sind, sollten die Bedingungen der Hausratversicherung studiert werden. Sind dort Räder eingeschlossen? Welche Bedingungen gelten, welche Vorkehrungen gegen Diebstahl sind gefordert, muss das Rad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eingeschlossen sein, erfolgt die Erstattung im Schadenfall zum Neuwert? Falls die Fahrradversicherung nicht eingeschlossen ist, kann die Hausratversicherung gegen eine Mehrprämie ergänzt werden. Hier ist zu entscheiden, ob sich dieser Zusatzaufwand lohnt. Wenn das Rad älter ist und nur der Zeitwert erstattet wird, lohnt sich der Aufwand nicht. Daran ist auch zu denken, wenn das Rad altert und der Schutz nicht mehr nötig ist. In diesem Falle muss man den Baustein kündigen, um die Prämie zu sparen.
Die Versicherung fordert auch oft Vorkehrungen gegen Diebstahl, die man auch aus eigenem Interesse einhalten sollte. Dazu gehört das richtige Abschließen. Das Fahrrad sollte mit einer Rahmennummer registriert sein, die man - und möglichst auch ein Foto des Rads - bei einem Diebstahl verfügbar haben sollte.
Und im Falle des Diebstahls? Zunächst sollte man sicher sein, dass das Fahrrad geklaut und nicht nur an einem anderen Platz abgestellt wurde, wo es noch immer wartet. Bei Diebstahl muss die Polizei eingeschaltet werden. Man sollte den Zeitpunkt möglichst genau angeben und den Eigentumsnachweis (Rechnung), die Rahmennummer und möglichst ein Foto vorweisen können. Dann ist die Meldung an die Versicherung fällig. Die Chancen, das Fahrrad zurück zu bekommen, sind relativ gering. Trotzdem lohnt es sich, die Augen offen zu halten. Es soll schon vorgekommen sein, dass das Fahrrad vom Dieb nach einigen Wochen frech benutzt wird. Wenn man es erkennt, ist die Polizei gerne bei der Konfiszierung behilflich.
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