Für wen eine private Renten-Versicherung sinnvoll ist
In den Medien wird immer häufiger darüber berichtet, dass die gesetzlichen Renten durch die demografische Entwicklung in einigen Jahren keine gesicherten Zahlungen mehr bieten können. Private Vorsorge wird empfohlen.
Die gesetzlichen Rentenkassen stehen laut vielen Medienberichten vor dem Problem einer schlechten demografischen Entwicklung. Da es immer weniger junge Menschen gibt, müssen diese für die Renten immer mehr alter Leute aufkommen. Der Generationenvertrag scheint in Gefahr. Daher raten immer mehr Banken und Privatversicherer zu einer zusätzlichen Absicherung durch eine private Rentenversicherung. Doch so schlecht, wie einige die Zukunft darstellen, ist die Lage nicht.
Eines der größten Probleme der gesetzlichen Versicherung scheint zu sein, dass die arbeitende Bevölkerung für die aktuellen Rentenbezieher zahlt. Dies ist bei einer privaten Versicherung kaum anders. Lediglich bei einer Vorsorge, die sich auf Anlagevermögen bezieht, zahlt man das Geld wirklich für seine eigene Rente ein. Hier besteht aber das Risiko, dass das Vermögen aufgebraucht ist, bevor man stirbt. Viele Rentenrechner geben daher auch an, wie alt man höchstens werden darf, damit sich die private Vorsorge lohnt. Wer älter wird, ist mit der gesetzlichen Rente häufig besser gestellt. Da man dies aber vorher nicht weiß, kann man andere Kriterien berücksichtigen.
So ist es für Selbstständige zum Beispiel häufig nicht möglich, sich der gesetzlichen Rentenkasse anzuschließen. Diese Personen müssen privat vorsorgen, um im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben. Als Selbstständiger ist man im Gegenzug aber auch nicht gezwungen, in einem bestimmten Alter mit der Arbeit aufzuhören. Man kann schon in jungen Jahren beschließen, mit fünfundfünfzig Jahren in Rente zu gehen und die Einzahlungen in die Versicherung dementsprechend wählen, sodass man mit den Auszahlungen gut auskommt. Wenn man dann im entsprechenden Alter doch gerne einen höheren Lebensstandard hätte, kann man einfach fünf Jahre weiter arbeiten, um die Rente noch zu erhöhen. Diesen Vorteil haben viele Angestellte nicht, wobei diese auch eher das Problem haben, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit eine weitere Einzahlung in die Rentenkasse unmöglich wird. Wer bei der gesetzlichen Rente gezwungen ist, früher als geplant aus dem Erwerbsleben auszusteigen, muss oft mit hohen Einbußen rechnen.
Als zusätzliche Absicherung gegen diese Gefahr empfiehlt sich eine Rentenzusatzversicherung. Diese hat den Vorteil, dass sie im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet wird. Die Ersparnisse müssen also nicht aufgebraucht werden, bevor die Arbeitslosenversicherung mit ihren Zahlungen beginnt. Man kann seine Rentenvorsorge behalten und wird dennoch von den entsprechenden Ämtern unterstützt. Ein solcher Vertrag ist aber in der Regel keine Versicherung, sondern ein privater Vermögensaufbau, der im Alter wahlweise als Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt werden kann. Die Einmalzahlung kann sich lohnen, wenn man sich einen Alterswohnsitz kaufen möchte, durch den dann keine Mietzahlungen mehr anfallen werden. Die meisten entscheiden sich aber für die Rentenzahlung.
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