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Grundregeln für den Verkauf von Versicherungen

Nicht jeder, der sich dazu entschlossen hat, kann sofort mit dem Verkauf von Versicherungen beginnen. Bestimmte Vorschriften und Regeln müssen hierfür von den zukünftigen Vermittlern beachtet werden.

verkauf von versicherungen
© Frank Ulbricht / http://www.pixelio.de
Der Verkauf von Versicherungen stellt an den Vermittler einige Ansprüche. Das geschieht sowohl im Interesse des Vermittlers selbst, vielmehr aber noch im Interesse der Versicherten. Schließlich haben die einen Anspruch darauf, über das Versicherungsprodukt umfänglich aufgeklärt zu werden. Hierzu gehören neben dem Beitrag auch die Versicherungsbedingungen und eventuelle Haftungsausschlüsse. Je nach Versicherungsart sind die Anforderungen an das Fachwissen des Versicherungsvermittlers und die Ansprüche des Kunden höchst unterschiedlich. Beispielsweise ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sehr viel einfacher und anspruchsloser als der Verkauf einer privaten Krankenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung. Einige Versicherungsarten können problemlos nach einem Jahr wieder aufgekündigt und eventuell bei einer anderen Versicherungsgesellschaft neu abgeschlossen werden. Andere Versicherungen, die auf Dauer oder für die Altersvorsorge abgeschlossen werden, sind zwar auch aufzukündigen, bedeuten aber für den Versicherten einen erheblichen finanziellen Verlust.

Um sowohl den Ansprüchen der Vermittler als auch der Versicherten gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber zwei wichtige Vorschriften erlassen: der angehende Vermittler muss seine zukünftige Tätigkeit kostenpflichtig anmelden und einen Nachweis darüber ablegen, dass er über das notwendige Fachwissen verfügt. Diesen Nachweis kann er aufgrund einer langjährigen Erfahrung im Versicherungsbereich vorlegen. Die andere Möglichkeit besteht darin, nach einer gewissen Schulungszeit eine Prüfung abzulegen. Nach der Prüfung und Anmeldung der zukünftigen Tätigkeit kann der Vermittler mit seiner Arbeit, dem Verkauf von Versicherungen, beginnen. Der Vermittler kann sich mit einem Ausschließlichkeitsvertrag einem Versicherungsunternehmen anschließen. Meistens bekommt er dann ein Büro und einen bestehenden Versicherungsbestand zugeteilt. Die andere Möglichkeit besteht darin, sich völlig unabhängig von einem Versicherungsunternehmen zu platzieren und als Mehrfachagent zu fungieren. Die Entscheidung sollte der Vermittler sehr bewusst treffen, denn die Arbeitsweise ist sehr unterschiedlich.

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