Grundsicherung für Rentner: Umfang der Leistungen
Falls es im Alter dazu kommen sollte, dass man seinen Lebensunterhalt trotz der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse nicht bestreiten kann, kommt die Grundsicherung zur Anwendung.

Die Grundsicherung kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person das Rentenalter bereits erreicht hat oder aufgrund von Erwerbsminderung dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. Die Erwerbsminderung wird auch als verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet und kann aus einer Krankheit oder Behinderung resultieren.
Viele Rentner sind tatsächlich auf diese Hilfe angewiesen, da die gesetzlichen Rentenzahlungen nicht mehr ausreichen. Die Ergänzungstransfers aus der Grundsicherung entsprechen dann den Leistungen aus der Sozialhilfe. Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass kein Bürger unter das Existenzminimum fällt und so keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr aufweisen könnte. Die konkreten Voraussetzungen für einen Bezug der Hilfe sind die Vollendung des 65. Lebensjahres oder die Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn die Person gleichzeitig voll erwerbsgemindert ist.
Gezahlt werden die Hilfen im finanziellen Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe. Dazu gehört die Zahlung des Regelsatzes, die Zahlung angemessener und tatsächlicher Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung sowie die Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Grunde handelt es sich um eine Gegenüberstellung des finanziellen Bedarfs einer Person und ihres Einkommens. Nur wenn der Bedarf die Einkünfte übersteigt, kann die Hilfe gezahlt werden.
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