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Die Kfz Haftpflichtversicherung als Absicherung

Das Führen eines Autos ist immer auch mit der Gefahr verbunden, in einen Unfall verwickelt zu werden. Hat der Fahrzeughalter dann Schuld an dem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.

Beim Kauf eines Autos ist es notwendig, auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies wird gesetzlich vorgeschrieben und dient zum Schutz des Halters vor einem möglichen finanziellen Schaden. Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn von einer Person Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Auslöser für diese Ansprüche kann ein Unfall im Straßenverkehr sein. Wird der Unfall durch den Fahrzeughalter ausgelöst und kommt es zu einer Schädigung von einer weiteren Person, so muss die Versicherung des Fahrzeughalters eintreten. Da es hier teilweise zu Schadenersatz in großer Höhe kommen kann, soll der Halter so vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden.

Eine Haftpflichtversicherung greift bei verschiedenen Schadensarten. Übernommen werden Sachschäden, wie die Kosten einer Reparatur des Unfallgegners, Personenschäden, wie Rentenzahlungen oder auch Arztkosten, und immaterielle Schäden. Unter immateriellen Schäden wird beispielsweise das Recht auf Schmerzensgeld verstanden. Muss der Fahrzeugführer auch aufgrund des Unfalls in ärztliche Behandlung, übernimmt dies nicht die Haftpflichtversicherung.

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