Die Kfz Haftpflichtversicherung als Absicherung
Das Führen eines Autos ist immer auch mit der Gefahr verbunden, in einen Unfall verwickelt zu werden. Hat der Fahrzeughalter dann Schuld an dem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
Beim Kauf eines Autos ist es notwendig, auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies wird gesetzlich vorgeschrieben und dient zum Schutz des Halters vor einem möglichen finanziellen Schaden. Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn von einer Person Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Auslöser für diese Ansprüche kann ein Unfall im Straßenverkehr sein. Wird der Unfall durch den Fahrzeughalter ausgelöst und kommt es zu einer Schädigung von einer weiteren Person, so muss die Versicherung des Fahrzeughalters eintreten. Da es hier teilweise zu Schadenersatz in großer Höhe kommen kann, soll der Halter so vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden.
Eine Haftpflichtversicherung greift bei verschiedenen Schadensarten. Übernommen werden Sachschäden, wie die Kosten einer Reparatur des Unfallgegners, Personenschäden, wie Rentenzahlungen oder auch Arztkosten, und immaterielle Schäden. Unter immateriellen Schäden wird beispielsweise das Recht auf Schmerzensgeld verstanden. Muss der Fahrzeugführer auch aufgrund des Unfalls in ärztliche Behandlung, übernimmt dies nicht die Haftpflichtversicherung.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

