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Die Pkw-Versicherungen dienen der Haftung bei Schäden

Mit einer Selbstbeteiligung an den Kaskoversicherungen kann der zu zahlende Beitrag reduziert werden. Bei der Vollkaskoversicherung ist auch eine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts möglich.

Eine Haftpflichtversicherung als eine Personenkraftwagen-Versicherung ist die Voraussetzung, um ein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden zu können. Erst bei der Vorlage und dem Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung darf das Fahrzeug amtlich zugelassen werden und im Straßenverkehr von dem Eigentümer oder den Mitversicherten geführt werden. Sollte der Fahrer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursachen, der nicht vorsätzlich durchgeführt worden ist, dann übernimmt das entsprechend gewählte Versicherungsunternehmen die Haftung und die Kosten für die Regulierung des bei dem Unfall entstandenen Schadens. Abgedeckt werden sowohl die Personen- als auch die Sachschäden, die durch den Unfall verursacht worden sind. Bei Abschluss der sogenannten Police, also des Versicherungsvertrags, müssen einige notwendige Angaben durch den Versicherungsnehmer gemacht werden. Dazu gehört beispielsweise die Angabe über die jährliche Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs oder auch die Anzahl der bereits gefahrenen Kilometer, also dem Kilometerstand.

Des Weiteren ist für die Berechnung des Versicherungsbeitrags wichtig, wie das Fahrzeug geparkt wird. Entweder es ist eine Garage vorhanden oder ein privater oder öffentlicher und unbedachter Stellplatz. Aber auch die Berufstätigkeit des Fahrzeughalters und Versicherungsnehmers ist von Interesse, da diejenigen, welche in einem öffentlichen Dienst tätig sind, in der Regel auch einen höheren Beitrag zu leisten haben. Eine weitere wichtige Angabe ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse. Diese wird ermittelt aus der Dauer, die der Fahrzeughalter bereits ohne Schaden ein Automobil geführt hat. Je länger der Unfallschaden zurück liegt, desto höher fällt dann auch der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt aus. Dieser wird dann verrechnet mit den Gebühren, welche sich unter anderem auch aus dem Fahrzeugtyp und dem Karosseriemodell ergeben. Sollte der Versicherungsnehmer einen Unfall verursachen und die Versicherung muss für einen Schaden haften, dann wird der Versicherungsnehmer in eine andere Rabattklasse eingestuft und der Rabattanteil sinkt dementsprechend.

Neben der Haftpflichtversicherung gibt es noch die sogenannten Kaskoversicherungen. Diese werden unterteilt in die Teilkasko- und in die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung ist eine Reduzierung des zu zahlenden Beitrags durch den Schadenfreiheitsrabatt nicht möglich, bei der Vollkaskoversicherung hingegen schon. Des Weiteren kann bei den Kaskoversicherungen der Beitrag durch eine Selbstbeteiligung entsprechend verringert werden. Die Teilkaskoversicherung deckt die Schäden durch Brand oder Explosion, durch Sturm und Hagel, durch Diebstahl und diejenigen Schäden, welche durch Marderbiss oder Kurzschluss verursacht worden sind. Die Kaskoversicherung deckt die Schäden ab, die durch Vandalismus oder durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Natürlich darf solch ein Unfall nicht mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt worden sein, was von der entsprechenden Versicherung beispielsweise durch einen erfahrenen Gutachter in der Regel geprüft wird. Bei allen genannten Versicherungen hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, die Änderungen beispielsweise der Fahrleistung oder des Verwendungszwecks dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

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