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Kfz-Haftpflichtversicherungen – Pflicht für Autoführer

Wer ein Auto hat, mit dem er am Straßenverkehr teilnimmt, der muss für dieses eine Haftpflichtversicherung abschließen. So sind Schäden gegenüber Dritten, die mit dem Auto verursacht werden, versichert.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche von Dritten deckt, die durch den Betrieb eines Autos im Straßenverkehr entstanden sind. Diese Haftung nennt man auch Gefährdungshaftung. Die Versicherung greift, wenn der Versicherte schuldlos einen Unfall verursacht, aber auch wenn er dafür die Schuld trägt. Im Kraftfahrzeug-Schadensrecht wird ein kleiner Trick angewendet: Man geht davon aus, dass der Halter eines Autos auch ohne eigenes Verschulden für die Schäden aufkommen muss, die mit seinem Auto verursacht wurden.

Die Haftpflichtversicherung deckt sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden ab. Das Auto des Schadenverursachers ist in der Haftpflicht nicht inbegriffen. Wer dies absichern möchte, sollte eine Teil- oder gar eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die genauen Leistungen für diese beiden Versicherungsarten kann man im Internet zum Beispiel auf Seiten nachlesen, die die unterschiedlichen Tarife der Versicherungsunternehmen miteinander vergleichen.

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