Rentenversicherungspflicht - wer davon betroffen ist
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine Pflicht, monatlich Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Andere Berufsstände unterliegen nicht dieser Versicherungspflicht, können sich aber freiwillig versichern.
Die Rentenversicherung ist eine Altersvorsorge und gehört zu den Pflichtversicherungen. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen keine Versicherungspflicht. Aber die meisten Arbeiter und Angestellten sind versicherungspflichtig. Sie müssen jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz ihres Gehaltes an die Rentenkasse bezahlen, um im Ruhestand eine Altersrente zu erhalten. Jedoch ist es so, dass die heutigen Beiträge für die derzeitigen Rentner benutzt werden. Mit anderen Worten, die aktuellen Beitragszahler kommen für die Rentner auf.
Zu den Versicherungspflichtigen gehören zusätzlich auch alle Auszubildenden sowie alle Wehr- und Zivildienstleistenden. Der Betrag wird monatlich vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Diese gibt die entsprechenden Gelder an die Rentenkasse weiter. Der Pflichtteil wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Bestimmte Gruppen der Selbstständigen sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Zu denen gehören z. B. selbstständige Lehrer, Landwirte, Künstler und Publizisten sowie Handwerker. Diese Gruppe von Versicherten zahlt in der Regel den gesamten Beitrag allein. Der jeweilige Beitrag ist oft vom Einkommen abhängig.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

