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Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflicht für das Auto

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht für dieses eine Versicherung. Die Haftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben, aber auch eine Kaskoversicherung kann sinnvoll sein.

Die einzelnen Versicherungen für Fahrzeuge bauen dabei aufeinander auf. Ein Fahrzeug muss mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen, um in Deutschland zugelassen zu werden. Wurde diese Versicherung früher durch die sogenannte Doppelkarte der Versicherungen gegenüber der Zulassungsstelle nachgewiesen, so erfolgt die Versicherungszusage heute durch eine elektronische Übermittlung der Daten. Dabei garantiert die Versicherung, dass sie das Fahrzeug ab dem Moment der Zulassung versichert, auch wenn noch kein entsprechender Versicherungsvertrag vorliegt. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich verankert und deckt im Falle eines Unfalls die Schäden des Unfallgegners ab, und zwar sowohl Personen- wie auch Sachschäden. Versicherungen sind verpflichtet, den Antrag eines Versicherungsnehmers für eine Haftpflichtversicherung einmalig anzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass jedes Fahrzeug über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.

Aufbauend auf der gesetzlich geforderten Haftpflichtversicherung erweitern die Kaskoversicherungen den Versicherungsschutz als freiwillige Versicherungen. Hierbei wird mit der Vollkasko und der Teilkasko zwischen zwei Arten der Kaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung deckt hierbei Schäden am eigenen Fahrzeug ab; allerdings kann der Leistungskatalog der einzelnen Versicherungen sich unterscheiden, da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt. Versichert durch die Teilkaskoversicherung sind dabei Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und Umweltschäden. Die Anerkennung eines Umweltschadens, also beispielsweise durch eine Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag, erfordert dabei immer eine Bestätigung des Wetteramtes, dass zum Unglückszeitpunkt ein entsprechendes Unwetter stattgefunden hat. Hat der Fahrer eines Fahrzeugs den Schaden während eines Unwetters allerdings durch sein eigenes Verhalten verursacht, so sind diese Schäden nicht durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ebenfalls durch die Teilkasko sind Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren versichert, wobei die Versicherungen hier teilweise Einschränkungen machen. So bezieht sich die Bezeichnung Haarwild beispielsweise auf Wildtiere wie Rotwild oder Wildschweine, wodurch Zusammenstöße mit Nutztieren wie Pferden oder Rindern oder auch Vögeln nicht versichert sind. Umfassenden Schutz bietet hier nur die Angabe, dass Schäden durch alle Arten von Tieren von der Versicherung übernommen werden.

Noch umfassenderen Schutz bietet dem Halter eines Kraftfahrzeuges die Vollkaskoversicherung, denn diese übernimmt auch die durch Unfälle verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug. Dieser Versicherungsschutz gilt selbst dann, wenn der Unfall selbst verursacht war, denn in einem anderen Fall wäre auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Kostenübernahme verpflichtet. Im Falle einer Vollkaskoversicherung braucht man aber nicht auf die Zusage der gegnerischen Versicherung zu warten, sondern kann die Schäden auch sofort reparieren lassen. Die eigene Versicherung wird sich im Falle eines Anspruchs gegen den Unfallgegner dann mit dessen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und eine Regulierung des Schadens fordern. Im Regelfall beinhaltet eine Vollkaskoversicherung auch einen Teilkaskoschutz, wobei dies zwei rechtlich unterschiedliche Verträge mit verschiedenen Leistungen sind.

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