Handel mit Lebensversicherungen: Ankauf und Verkauf
Bei Lebensversicherungen denkt man an langfristige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dabei ist eine Lebensversicherungspolice ein Finanzprodukt wie jedes andere und kann verkauft werden.
Lebensversicherungen dienen klassischerweise dazu, mit regelmäßigen Zahlungen eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen sowie für den Fall eines unerwarteten Todes für die Hinterbliebenen vorzusorgen. Doch mit Lebensversicherungen wird – wie mit anderen Finanzprodukten – auch Handel betrieben.
Lebensversicherungen sind meist sehr langfristige Anlagen. In den Jahren und Jahrzehnten, in denen man die Raten bezahlt, kann sich die finanzielle Lage der Versicherungsnehmer verändern. Arbeitslosigkeit kann zur Folge haben, dass sie sich die Raten nicht mehr leisten können. Andere wollen das angesparte Kapital sofort zur Verfügung haben, um es anderweitig zu investieren – zum Beispiel, indem sie ein Haus kaufen. Ein Abbruch einer Lebensversicherungspolice vor der Ablaufzeit führt oft zu einer Auszahlung, die niedriger ist, als die Summe der eingezahlten Raten – nicht zu sprechen von den Zinsen, die man für dieses Geld auf einem Sparkonto bekommen hätte. Deshalb entscheiden sich viele Besitzer von Lebensversicherungen in solchen Fällen für einen Verkauf an ein spezialisiertes Finanzinstitut.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

