Informationen über die private Zahnversicherung
In Deutschland steigen für den Zahnersatz und die Zahnbehandlungen die Eigenanteilskosten stetig. Gesetzlich versicherte Personen haben daher die Möglichkeit, eine zusätzliche Absicherung in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen festen Zuschuss, der immer gleich hoch ausfällt, egal, ob ein fehlender Zahn durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt wird. Der feste Zuschuss beinhaltet nur die Kosten, die für eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung anfallen. Dies bedeutet, dass Mehrleistungen selbst bezahlt werden müssen.
Zahlreiche Gesellschaften bieten für diese Mehrleistungen zusätzliche Absicherungen an. Diese unterscheiden sich nach Tarifen und Beiträgen. Die Gesellschaften gehen dabei von bestimmten Behandlungsarten aus. Die Zahnbehandlung beinhaltet Zahnprophylaxe, Zahnreinigung sowie Inlays. Implantate und Knochenaufbau zählen zur Zahnersatzbehandlung. Die weitere Unterteilung erfolgt in die Bereiche Kieferorthopädie, Funktionsanalyse und Therapie sowie Material- und Laborkosten. Je nach Tarif werden einige Behandlungen entweder gar nicht übernommen oder es wird nur ein gewisser Prozentsatz bzw. Festbetrag gezahlt. Einige Gesellschaften bieten in ihrem Tarif auch nur eine Verdopplung des Kassenzuschusses an.
Die reinen Zahnersatztarife beinhalten meistens eine Kostenübernahme zwischen 50 und 90 % für Inlays, Implantate und den dazugehörigen Knochenaufbau. Zahnprophylaxe entfällt hier. Bei Premiumtarifen können bis zu 100 % der Kosten erstattet werden. Möglich ist auch die Kostenübernahme für die anderen Zahnbehandlungen. Da weit mehr als 100 verschiedene Tarife existieren, muss hier individuell entschieden werden. Leistungsstarke Tarife werden dann ausgewählt, wenn ein großer Wert auf teure und hochwertige Zahnversorgung gelegt wird. Ein einfacher Tarif kann dann gewählt werden, wenn der zu zahlende Eigenanteil, zum Beispiel bei finanziellen Engpässen, minimiert werden soll.
Die Annahmerichtlinien der Gesellschaften können unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird in dem Antrag nach dem aktuellen Zahnzustand gefragt. Je nach Gesellschaft und Zahnzustand können hier Risikozuschläge anfallen. Bei einigen Gesellschaften werden sogar Leistungen für bestimmte fehlende Zähne ausgeschlossen. Ebenso wichtig ist die Information, dass in den ersten Jahren nur eingeschränkte Leistungen möglich sind.
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