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Informationen und die Berechnung von Krankengeld

In Deutschland ist das Krankengeld eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung. Diese Regelleistung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei Arbeitsunfähigkeit übernommen.

berechnung von krankengeld
© Chris Beck / http://www.pixelio.de
Arbeitnehmer oder Selbstständige, sofern sie dies mitversichert haben, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben bei dem Vorliegen eines Versicherungsfall Anspruch auf Krankengeld. Versicherungsfall bedeutet hier, dass eine Krankheit des Arbeitnehmers vorliegt. Die ersten sechs Wochen nach Krankheitsbeginn muss der Arbeitgeber das Gehalt zahlen. Nach diesen sechs Wochen kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung einstellen und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Krankengeld.

Die Berechnung des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Grundlage für die Berechnung ist das jeweilige Einkommen des Arbeitnehmers. Anhand des letzten gezahlten Gehaltes wird ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens gezahlt. Das Krankengeld darf nicht höher als 90 Prozent des Nettoeinkommens sein. Bei dieser Berechnung werden zudem Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten vor Arbeitsunfähigkeit mit berücksichtigt. Das Krankengeld wird pro Kalendertag berechnet und für einen Kalendermonat mit 30 Tagen gezahlt.

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