Informationen und die Berechnung von Krankengeld
In Deutschland ist das Krankengeld eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung. Diese Regelleistung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei Arbeitsunfähigkeit übernommen.

Die Berechnung des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Grundlage für die Berechnung ist das jeweilige Einkommen des Arbeitnehmers. Anhand des letzten gezahlten Gehaltes wird ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens gezahlt. Das Krankengeld darf nicht höher als 90 Prozent des Nettoeinkommens sein. Bei dieser Berechnung werden zudem Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten vor Arbeitsunfähigkeit mit berücksichtigt. Das Krankengeld wird pro Kalendertag berechnet und für einen Kalendermonat mit 30 Tagen gezahlt.
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