Krankenversicherung für Hunde - notwendig oder nicht?
Es gibt nicht nur für Menschen Krankenversicherungen, sondern auch für Tiere. Diese können bei Unfällen und schweren Krankheiten vor hohen Kosten für die Behandlung des Tieres schützen.

Da es anders als bei den Krankenkassen keine gesetzlichen Vorschriften gibt, welche Leistungen eine Hundeversicherung erbringen muss, sollte man sorgfältig vergleichen. Manche sind zum Beispiel besonders günstig, dafür werden Routineuntersuchungen und Impfungen ausgeschlossen. Andere Versicherungen übernehmen ausdrücklich keine Operationen. Da gerade die sehr teuer werden können, kann sich auch eine spezielle OP-Versicherung lohnen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
:mad::mad:
Vor ein paar Wochen habt ihr noch neue IDs angemeldet, um eure versteckte Werbung zu pushen!
:mad::mad::mad::mad::mad:
Zitat von NachrichtenEs gibt nicht nur für Menschen Krankenversicherungen, sondern auch für Tiere. Diese können bei Unfällen und schweren Krankheiten vor hohen Kosten für die Behandlung des Tieres schützen.<br><br>Lesen Sie den ganzen Artikel: <a href="/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/versicherungen/krankenversicherung-fuer-hunde-notwendig-oder-nicht">Krankenversicherung für Hunde - notwendig oder nicht?</a>
--->da könnte vielleicht Peederwoogn2 was dazu sagen
der hat nämlich einen rehpinscher zuhause :laugh:
"Da es anders als bei den Krankenkassen keine gesetzlichen Vorschriften gibt,.."
Das fehlt gerade noch. Die richtigen Leute sitzen schon in den Ministerien.
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

