Der Zuschuss zum Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Eine Krankheit kann zu finanziellen Verlusten führen, wenn die Arbeitsunfähigkeit einen längeren Zeitraum überschreitet und der Lohn durch Krankengeld ersetzt wird. Einige Arbeitgeber zahlen jedoch einen Zuschuss.
Kann ein Arbeitnehmer durch eine Krankheit eine längere Zeit seiner Arbeit nicht nachgehen, erhält er als Lohnersatz Krankengeld. Diese Regelung tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aufgrund einer Krankheit von der Arbeit fernbleibt. Die Höhe des Krankengeldes ersetzt den Lohn jedoch nicht komplett, denn Krankengeld wird nur anteilig gezahlt. Aus diesem Grund zahlen einige Arbeitgeber zusätzlich zu dem Krankengeld einen Zuschuss. Viele Arbeitgeber machen die Zahlung eines Zuschusses von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählt beispielsweise, wie lange ein Arbeitgeber schon für das Unternehmen arbeitet oder ob die Krankheit möglicherweise durch einen Arbeitsunfall ausgelöst wurde.
Wie hoch der Zuschuss von dem Arbeitgeber ausfällt, ist diesem selbst überlassen. In der Regel zahlt er die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn. Ziel dieses Zuschusses ist es, dass der Arbeitnehmer durch seine Krankheit nicht benachteiligt wird und möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Zahlung des Zuschusses ist jedoch gesetzlich nicht vorgegeben. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann von einem Arbeitnehmer nicht eingefordert werden. Genau wie das Krankengeld oder eine reguläre Lohnzahlung, wird auch der Zuschuss versteuert.
Ob ein Arbeitgeber den Zuschuss zahlt, erfährt der Arbeitnehmer am ehesten, indem er direkt nachfragt. Oft ist eine Zahlung nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, wird aber dennoch gewährt. Die Nachfrage kann also durchaus lohnenswert sein.
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