So versichern Sie sich richtig, wenn eine Operation ins Haus steht
Bei jeder Operation kann es zu Komplikationen kommen, die eine Folgebehandlung erfordern. Jedoch werden nicht alle Operationen von den Kassen gleich behandelt. Dabei müssen bestimmte Kriterien berücksichtigt werden.
Normalerweise kommt die Krankenkasse für die Behandlungen nach Operationen auf. Dies gilt auch für eventuelle Komplikationen einer Operation. Jedoch kann die Kasse dies verweigern oder den Betreffenden auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn diese Operation nicht medizinisch notwendig war, wie z.B. bei einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetischen Eingriff. In diesem Fall können auf den Betreffenden erhebliche Behandlungskosten zukommen, die zu finanziellen Problemen führen können.
Den gesetzlichen Rahmen für diese Regelung findet der Interessierte im § 52 Abs. 2 des V. Sozialgesetzbuchs. Hier steht, dass die Krankenkasse das Recht hat, den Erkrankten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und sie darüber hinaus auch die Zahlungen für Krankengeld einstellen bzw. zurückfordern kann.
Dies ist ein Grund, warum eine entsprechende Versicherung für den Betreffenden von Vorteil ist. Eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation wird in Deutschland generell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Dazu muss der Versicherte schon physische oder psychische Probleme nachweisen. Jedoch sind diese Kosten auch kalkulierbar. Die Folgekosten, die entstehen, wenn der Chirurg einen Fehler gemacht hat oder Komplikationen auftreten, können mehrere Millionen Euro kosten. Eine Versicherung kann der Verbraucher individuell z. B. bei der medassure abschließen. Diese gilt ab dem Operationstag und dauert 365 Tage. Die Beiträge richten sich nach der Art der Operation und danach, ob der Versicherte gesetzlich oder privat krankenversichert ist. So kann ein privat Versicherter für eine Operation zur Bauchstraffung eine Versicherung für 180 Euro abschließen (Stand: Mai 2011).
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