Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Was besagt das Krankenversicherungsgesetz? Wir geben Antworten!

In der Schweiz existiert eine Krankenversicherungspflicht, die alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell absichern soll. In dem Gesetz sind einige Richtlinien verankert.

Das KVG oder auch Bundesgesetz für die Krankenversicherung ist geltendes Recht in der Schweiz. Es löste das vorherige Gesetz bereits 1911 ab und beinhaltet den Krankenschutz aller Bevölkerungsschichten. Demnach müssen alle in der Schweiz Wohnhaften in einer Krankenkasse gemeldet sein. Dabei können sie zwischen den über 100 vom Bund anerkannten Kassen wählen. Alle müssen den gleichen Umfang bieten, damit die Prämien für die Versicherten gut zu vergleichen sind.

Nach dem Gesetz dürfen die einzelnen Prämien nicht vom Krankheitsrisiko und dem Eintrittsalter abhängig gemacht werden. Letzteres war im alten Gesetz vorgesehen und wurde durch das KVG aufgehoben. Seitdem gibt es Kopf- oder Einheitsprämien. Die einzige Differenzierung, die noch vorgenommen werden darf, ist die nach der geografischen Lage. Des Weiteren dürfen die Krankenkassen keiner Person den Versicherungsschutz verweigern. Einzelne Kantone können geschlossene Prämienregionen darstellen, in denen wiederum drei unterteilte Regionen zulässig sind. Innerhalb einer Region muss die Grundversicherung zu den gleichen Prämien angeboten werden.

Die Grundversorgung ist für alle Versicherten Pflicht und wird durch einen sogenannten offenen Katalog bestimmt. Dieser beinhaltet alle Leistungen, die "wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind. Bestehen Zweifel, muss die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen entscheiden, in welchem Umfang die Kosten von der Kasse zu tragen sind. Seit 1996 können Versicherte der unteren Einkommensschicht eine Prämienverbilligung beantragen. Diese soll den betreffenden Haushalt entlasten.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012 
Leser, die diesen Beitrag gelesen haben, haben auch folgende Beiträge gelesen
Titel