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Betriebliche Rente für Arbeitnehmer von Interesse

Jeder Arbeitnehmer sollte sich rechtzeitig und umfassend über die Möglichkeiten der betrieblichen Zusatzversorgung, also der Rentenversorgung über den jeweiligen Betrieb, informieren.

Die betrieblichen Renten sind in der Regel eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern und der überwiegende Teil von Unternehmen bietet sie für die eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhalten gesonderte Zusatzversorgungsleistungen. Inzwischen gibt es neue Regelungen für die Betriebsrenten, die das Prinzip der Freiwilligkeit abgelöst haben und Verpflichtungen für die Arbeitgeber beinhalten. Es gibt zahlreiche Unternehmen, z. B. Finanzdienstleistungsunternehmen, die der Arbeitgeber mit der Verwaltung und Abrechnung der Renten beauftragen kann, sodass sich der Arbeitnehmer nicht um den bürokratischen Teil kümmern muss. Im Falle von Insolvenzen der Arbeitgeber gibt es bestimmte Vereine bzw. Gremien, die dann für die Auszahlung an die Arbeitnehmer sorgen. Beim Wechsel des Betriebes ist unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte „Mitnahme“ der Betriebsrente möglich und der Rentenbeginn kann flexibel innerhalb einer festgelegten Altersspanne erfolgen.

Als Arbeitnehmer sollte man sich eingehend mit dem Thema „Betriebsrente“ befassen, denn im Laufe der zahlreichen Arbeitsjahre lässt es sich gut für die Rentenzeit vorsorgen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass eine betriebliche Rentenversorgung die staatliche bzw. gesetzliche Rente meist gut ergänzen kann. Für welches der Modelle man sich schließlich entscheidet, hängt ganz von der persönlichen Situation als Arbeitnehmer ab. Online kann man sich die aktuellen Vergleiche von Anbietern genauer anschauen, um das geeignete Modell für sich selbst zu finden. Meist sind diese Vergleiche von Anbietern und deren Leistungen kostenlos möglich und oftmals wird eine Hotline angegeben, wenn man zusätzlich eine persönliche telefonische Beratung wünscht. Man unterscheidet verschiedene Zusagen für Versorgungsleistungen des Arbeitgebers, z. B. die Direktversicherung, die betrieblichen Pensionszusagen, die Unterstützungs- und Pensionskasse, die Gehaltsumwandlung und die sogenannten Pensionsfonds. Alle diese Formen bieten dem Arbeitgeber in unterschiedlichem Maße finanzielle Vorteile, denn man sollte beispielsweise daran denken, dass diese Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Nähere Erläuterungen dieser Formen sowie einige Beispielrechnungen findet man auf den entsprechenden Websites. Außerdem kann direkt online eine unverbindliche Rentenberatung angefordert werden, indem z. B. die notwendigen Daten und der „Wunsch-Anlage-Betrag“ in ein E-Mail-Kontaktformular eingegeben werden. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Kontaktaufnahme auch telefonisch. Per Download lassen sich viele zusätzliche Informationen von den Websites zur eigenen Orientierung einholen.

Online gibt es zahlreiche Dienstleister, die sich auf das Thema der Betriebsrenten spezialisiert haben und ihre Beratung anbieten. Anhand von Checklisten ist der Arbeitnehmer rasch in der Lage, seine persönliche Lage hinsichtlich Rentenvorsorge einzuschätzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, meist unverbindlich kostenlose Angebote anzufordern. Oftmals kann der aktuelle Newsletter von den gewünschten Anbietern abonniert werden, man erhält regelmäßig die neuen Informationen und darüber hinaus auch Kenntnis von neuen gesetzlichen Verordnungen zum Rentensystem.

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