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Lebensversicherung: Steuer auf Versicherungserträge

Bei Abschluss einer Lebensversicherung sollte man unbedingt die anfallende Steuer berücksichtigen. Nur unter bestimmten Umständen ist die Auszahlung steuerfrei oder nur im geringen Maße zu versteuern.

Für eine Lebensversicherung bzw. für deren Auszahlungssumme, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen wurde, besteht Steuerfreiheit. Die Ablaufleistungen der Versicherungsverträge, welche nach dieser Zeit abgeschlossen wurden, unterliegen der Gesetzgebung zur Einkommensteuer/Abgeltungssteuer und werden besteuert. Als Grundlage dafür wird der tatsächliche Ertrag der Lebensversicherung herangezogen, also die Differenz zwischen Auszahlungssumme und geleisteten Beiträgen.

Werden vom Versicherungsnehmer bzw. vom Vertrag über eine Lebensversicherung jedoch einige Voraussetzungen erfüllt, dann wird der Steuersatz gemindert. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsvertrag eine bestimmte Anzahl an Jahren läuft und der Versicherungsnehmer bei Ablauf und Auszahlung das Renten- bzw. Frührentenalter erreicht hat. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist nur die Hälfte des Ertrages steuerpflichtig. In Zukunft gilt dies nur, bei einer bestimmten Mindestlaufzeit und bei der Auszahlung ab dem regulären Rentenalter des Versicherungsnehmers.

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