Nötig seit 2007: Krankenversicherung ohne Einkommen
Seit der Gesundheitsreform aus dem Jahre 2007 ist in Deutschland jeder dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse versichern zu lassen. Auch ohne Einkommen, wie zum Beispiel bei Studenten, ist dies der Fall.

Die Familienversicherung läuft zunächst bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Danach kann ein Antrag auf Verlängerung des Anspruches gestellt werden, der dann bis zum 23. oder 25. Lebensjahr läuft. Dies ist im Falle einer Ausbildung oder eines Studiums oder auch eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres möglich. Sobald also ein Alter von 25 Jahren erreicht wird, verliert der Familienversicherte seinen Anspruch und muss sich selbst freiwillig versichern. Dies ist auch dann der Fall, wenn dieser noch in der Ausbildung ist. Im Zuge der verlängerten Studienzeiten ist dies nicht selten der Fall. Die Höhe der Beiträge ist oft unterschiedlich, meist werden jedoch Kosten ab etwa 50 Euro pro Monat fällig. Für einen Studenten ist diese monatliche Summe nicht unerheblich. Da eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann diese Summe nicht eingespart werden, es können lediglich die Konditionen und Leistungen der Krankenkassen verglichen werden, sodass man das für sich günstigste Angebot nutzt. Aufgrund hoher Säumnisgebühren ist ein Verzicht auf eine Krankenkasse nicht ratsam.
Für Studenten gibt es an vielen Standorten die Möglichkeit, sich über sogenannte studentische Krankenversicherungen zu informieren. Hier ist ein Versicherungsschutz bis zum 30. Lebensjahr und bis zum 14. Semester möglich. Unter Umständen ist auch eine Verlängerung denkbar, hier werden in manchen Fällen Unterlagen zum Studienverlauf nötig. Die Beiträge dieser Versicherung sind, verglichen zu den üblichen Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen, sehr niedrig gehalten. Die Leistungen sind außerdem an die Bedürfnisse der Studenten angepasst. Zum nächsten Sommersemester 2011 sollen allerdings die Beiträge steigen, da sich diese nach den Bedarfssätzen der Förderungen für Studenten richten. Hierdurch ist die Bemessungshöhe der Krankenversicherung für Studenten gestiegen. Die studentische Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich teuer. Einige jedoch haben einen Zusatzbeitrag eingeführt. Im Falle dieses Beitrages hat der Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Informationen dazu geben auch die studentischen Vertretungen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

