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Private Krankenkassen stehen nicht jedem offen

Eine private Krankenkasse unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der gesetzlichen Variante. Im Gegensatz zu dieser dürfen Anbieter privater Versicherungen den Antragssteller in bestimmten Fällen ablehnen.

Die private Krankenversicherung (PKV) gibt es in diversen Optionen für unterschiedliche Ansprüche. Sie kann als Vollversicherung abgeschlossen werden, um alle entstehenden Kosten bei einer Krankheit oder einem Aufenthalt im Krankenhaus zu übernehmen. Ebenfalls möglich ist der Abschluss als Teilversicherung, bei dem die Kosten nur anteilig übernommen werden. Weit verbreitet ist auch das Modell der Zusatzversicherung: Als Kunde einer gesetzlichen Krankenkasse kann man so bestimmte Fälle versichern lassen, für die die eigene Kasse nicht aufkommt. Das kann eine Kostenübernahme bei Zahnersatz, die Zahlung von Krankenhaus- und Krankentagegeld oder eine Auslandskrankenversicherung sein.

Um eine private Versicherung abschließen zu können, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom jeweiligen Unternehmen vorgegeben werden. Faktoren wie Einkommen, Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie die Krankenvorgeschichte bestimmen darüber, ob und zu welchen Konditionen man einen Vertrag abschließen kann. Die privaten Kassen stehen all denjenigen offen, die nicht unter die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Kassen fallen. Dazu gehören Arbeitnehmer, wenn ihr jährlicher Verdienst eine bestimmte Grenze übersteigt, sowie Freiberufler, Beamte und Selbstständige. Für Künstler und Journalisten, die freiberuflich tätig sind, wird der Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse ermöglicht. Diese übernimmt die Hälfte des Beitrags, sodass nur noch der Arbeitnehmerbetrag selbst gezahlt werden muss.

Eine PKV ist dazu verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser muss sich im Hinblick auf Kosten und Konditionen an dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen orientieren und ist brancheneinheitlich festgelegt. Um aus einem privaten Versicherungsverhältnis in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, die in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu finden sind. Dazu gehören die Altersgrenze von höchstens 55 Jahren, eine bestehende Versicherungspflicht sowie ein Einkommen, das die Versicherungspflicht-Grenze nicht übersteigt.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen erheben Anbieter privater Modelle zusätzlich zu den Beiträgen festgelegte Prämien, deren Höhe nicht an das Einkommen des Versicherten gekoppelt ist. So müssen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr zahlen als Männer. Zudem werden für bestimmte Berufsgruppen Risikozuschläge erhoben, während beispielsweise Beamte mit günstigeren Konditionen rechnen können. Eine große Rolle spielt der Gesundheitszustand beim Eintritt in die PKV: Hier können erhebliche Zuschläge fällig werden, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Die prozentualen Aufschläge können nach einer späteren Neuprüfung reduziert werden, wenn der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt. Anders als die gesetzliche Krankenkasse kann eine PKV einem Antragssteller die Aufnahme auch ganz verweigern.

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