Am Arbeitsplatz ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung davor geschützt, in Folge eines Unfalls hohe finanzielle Einbußen zu erleiden. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich auch auf die sogenannten Wege-Unfälle, also solche Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ereignen. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungen nehmen die Berufsgenossenschaften oder spezielle Versicherer wahr.
Geschieht ein Unfall aber in der Freizeit, dann ist man völlig ungeschützt und muss unter Umständen nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die finanziellen Folgen dieses Unfalls allein tragen. Vor dieser zusätzlichen Belastung kann man sich schützen, indem man eine private Unfallversicherung abschließt. Alle großen Versicherer bieten diesen speziellen Versicherungsschutz an. Sie unterscheiden sich teilweise in den Leistungen, häufig aber in den Beiträgen. Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung bietet es sich daher an, die Leistungen und Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
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Der größte Anteil der Unfälle geschieht in der Freizeit, und zwar bei der Hausarbeit und beim Heimwerken. Aber auch Sport- und Verkehrsunfälle ereignen sich häufiger, als Arbeitsunfälle. Nicht immer geht ein solcher Unfall glimpflich aus. Häufig ist eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung die Folge von Unfällen. Schlimmstenfalls kann sogar der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden oder gar keine berufliche Tätigkeit mehr. Insbesondere in jungen Jahren sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit sehr niedrig und reichen gerade einmal für das Existenzminimum aus.
Eine Unfallversicherung kommt für derartige finanzielle Schäden auf, denn zu ihren wichtigsten Leistungen zählt die Invaliditätsrente, deren Höhe von dem Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängt. Sie kann als Einmalzahlung oder als dauerhafte Rente gewährt werden. Die Leistung aus der Unfallversicherung hängt nicht von weiteren Ansprüchen ab. Je nach vertraglicher Vereinbarung leistet die Unfallversicherung auch ein Übergangsgeld bis zum Eintritt der Invaliditätsrente, so dass es nicht zu finanziellen Engpässen während der Antragsfrist kommt. Weitere Leistungen der Unfallversicherung sind Krankentagegelder, Krankenhaustagegelder und das Genesungsgeld, die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen, für Bergungsmaßnahmen und für den Rettungstransport.