Staatliche Rente: Grundlagen, Berechnung, Ansprüche
Die staatliche Alterssicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist für angestellte Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung und dient zu Absicherung des Ruhestandes.
Die gesetzliche Rente wurde mit dem so genannten Generationenvertrag ins Leben gerufen. Sie sieht vor, dass Arbeitnehmer durch Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse die Altersabsicherung der aktuellen Rentner bedienen und somit Anspruch auf eine eigene Rente bekommen. In der gesetzlichen Rente sind drei Risiken abgedeckt.
Die Altersrente tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das reguläre Rentenalter von 65 bzw. 67 Jahren erreicht hat und eine Mindestwartezeit von 35 Jahren vorweisen kann. Die Höhe ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Für Erziehungsjahre und Beitragsgeminderte Zeiten werden ebenfalls Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geht, bekommt einen prozentualen Abschlag angerechnet. Dieser ist abhängig vom gewählten Renteneintrittsalter.
Die Erwerbsminderungsrente greift dann, wenn der Arbeitnehmer aus Krankheitsbedingten Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag einer regulären Arbeit nachgehen kann. Auch die Hinterbliebenenrente ist ein Teil der staatlichen Rente. Sie wird an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers gezahlt, wenn dieser verstorben ist. Die Gewährung und die Höhe hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, die vor der Auszahlung geprüft werden.
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