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Thema Haftpflicht: Terrier in der Hundehaftpflicht

In den deutschen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen für Hunde zur Haftpflicht. Terrier wie Staffordshire oder Pitbull sind vielerorts von strengen Gesetzesauflagen betroffen.

Mit der Hundehaftpflichtversicherung werden Schäden Dritter abgedeckt, die vom Hund verursacht wurden. Hierzu zählen Bisse, in fremden Wohnungen zerstörte Vasen und auch Unfälle im Straßenverkehr. Ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund haften Herrchen und Frauchen. In einigen deutschen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen vorgeschrieben. Hundehalter müssen sich hier unbedingt mit den gültigen Landeshundegesetzen vertraut machen.

Mit Ausnahme von Thüringen und Niedersachsen führen die Bundesländer nach den öffentlichen Diskussionen um gefährliche Kampfhunde heute Rasselisten. In diesen Rasselisten werden angeblich gefährliche Kamphunderassen erfasst. Der American Staffordshire Terrier und der Pitbull werden in allen Bundesländern, die eine Rasseliste führen, als Kampfhunde eingestuft. Zur Gefährlichkeit der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Pitbull, Bullterrier, aber auch den beliebten Bordeaux-Doggen und Exoten wie dem Tosa Inu haben die Bundesländer unterschiedliche Auffassungen.

Die Rasselisten erlegen Hund und Herrchen verschiedene, wiederum von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Pflichten auf. Die meisten Kampfhunde müssen immer an der Leine geführt werden. Weiterhin werden Maulkörbe, Chips, Sondergenehmigungen, sicher umzäunte Grundstücke für Bello, Sachkundeprüfungen und Hundehaftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Die rote Liste erstreckt sich bis auf Haltungsverbote und das Kastrieren bzw. Sterilisieren.

Für Rassen wie den Staffordshire oder Pitbull Terrier herrschen mit den länderspezifischen Rasselisten auch Einschränkungen bei der Haftpflicht. Terrier und andere als Kampfhunde eingestufte Hunderassen werden bei einigen Tierversicherungsgesellschaften grundsätzlich nicht versichert. Hundehalter mit einem als Kampfhund eingestuften vierbeinigen Freund sollten sich von diesen Rassenausschlüssen in der Hundehaftpflichtversicherung aber nicht entmutigen lassen: Viele spezialisierte Tierversicherer machen zwischen Kampfhund und Schoßhund keinen Unterschied. Bei den bekannten Spezialversicherern für Tiere bekommen auch Kampfhunde ihre – teilweise gesetzlich vorgeschriebene – Haftpflicht. Terrier, Bulldoggen und Rottweiler genießen für einen vergleichbar niedrigen Versicherungsbeitrag den vollen Haftpflichtversicherungsschutz.

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