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In diesen Fällen schickt die Versicherung einen Unfall-Gutachter

Die Arbeit eines Gutachters hängt auch immer von seiner Erfahrung ab, ein in diesem Metier schon länger tätiger Gutachter wird schnell zu einem Ergebnis kommen und den Unfall korrekt bewerten können.

Jeder Verkehrsteilnehmer, der einmal in einen Unfall verwickelt war, kennt die Problematik. Papiere sind auszufüllen und um zu seinem Recht zu kommen oder dem Gegner sein Recht zu gewähren, muss ein unabhängiger Gutachter her und den Schaden bewerten. Gutachter können von der Versicherung bestellt werden, man kann sie sich auch selbst suchen und konsultieren. Bei rund zwei Millionen Verkehrsunfällen jährlich in Deutschland, davon rund 10 Prozent mit Personenschäden, ist dies ein Berufszweig, der sicherlich nie über Arbeitsmangel zu klagen hat.

In den acht Jahren zwischen 2000 und 2008 waren die Autobahnunfälle mit Personenschaden rückläufig, seit 2009 sind es jedoch wieder mehr geworden. Etwa 19.000 dieser Unfälle gab es 2009, doch immerhin ein Rückgang von gut 30 Prozent in den letzten zehn Jahren. Doch allein im Februar 2011 wurden über 200 Menschen bei einem Verkehrsunfall getötet, 10 Prozent mehr als im Februar 2010. Auch die Zahl der Verletzten stieg um 10 Prozent auf über 21.000 Geschädigte. Trotz der gut 160.000 Unfälle im allgemeinen Straßenverkehr im Februar waren es gut 12 Prozent weniger als im Februar 2010. Bei Personenschäden wird im Allgemeinen ein Gutachter hinzugezogen.

Im gesamten Jahresverlauf passieren gut 1,8 Millionen Unfälle ohne Personenschäden. Von diesen sind es fast 40 Prozent, die die Arbeit eines Gutachters benötigen. Oftmals herrscht Unklarheit über den Verlauf des Unfalls oder es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Auch hat die Versicherung das Recht, einen Gutachter einzuschalten. Denn auch wenn es sich um keine Personenschäden handelt, kommen doch ziemliche Summen zusammen. Da ist die Erfahrung und Kompetenz des Gutachters von enormer Bedeutung. Auch obliegt ihm eine gewichtige Verantwortung, denn auf seinen Rat hin werden die Versicherungssummen ausgerechnet.

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