Soviel Schmerzensgeld erhalten Sie bei einem Unfall!
Ist die Unversehrtheit des Körpers nach einem Unfall beeinträchtigt, so hat der Betroffene, dem Gesetzgeber zufolge, Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch nicht immer ist die Ausgangslage eindeutig.
Dem Anspruch auf Schmerzensgeld liegt der Paragraf 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zugrunde, bei dem die Unversehrtheit des Körpers und die unzulässige Einwirkung auf Selbigen im Mittelpunkt stehen. Unfälle im Straßenverkehr bilden hier die häufigste Ausgangslage, bei der eine Schmerzensgeldforderung ansteht. Dies betrifft rund 400.000 Menschen im Jahr. Denkbar sind verschiedene Arten von Unfällen, bei denen Schmerzensgeld Thema wird: Stürze im öffentlichen Raum, der nicht ausreichend gepflegt oder beispielsweise im Winter abgesichert ist oder auch Unfälle im Straßenverkehr, bei denen ein Teilnehmer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt oder unaufmerksam ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes folgt dabei keiner festen Tabelle, sondern liegt im Ermessen des jeweiligen Richters und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.
Oftmals kommt es auch zu einer außergerichtlichen Vereinbarung mit der Versicherung, wobei allerdings zur Vorsicht geraten wird, da diese in diesen Fällen allzu oft zuungunsten des Betroffenen entschieden wird. In der Regel raten Informationsportale Betroffenen, im Falle einer Schmerzensgeldforderung, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Schmerzensgeldforderung geht nicht automatisch, beispielsweise mit einer Klage wegen Körperverletzung einher. Das Strafgericht verurteilt nur die Tat. Die Forderung nach Schmerzensgeld kann folglich nur als Zivilklage erfolgen.
Das Schmerzensgeld hat in den Augen des Gesetzgebers zweierlei Funktionen. Zum einen dient es der Genugtuung für den Schaden, den der Betroffene durch Fremdverschulden erlitten hat und zum anderen dem Ausgleich für die körperliche Beeinträchtigung. Das Schmerzensgeld ist somit explizit kein Ersatz für einen materiellen Schaden. Generell sind für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes Fragen nach Art und Schwere der Verletzung, nach Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt oder Spätschäden von Bedeutung. Auch die psychische und seelische Verfassung nach dem Unfall spielt hier eine Rolle. Im Falle des Todes als Folge der erlittenen Verletzungen können in speziellen Fällen auch die Erben des Verstorbenen Anspruch auf Schmerzensgeld erheben.
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