Vandalismus: Versicherung bezahlt selten Schäden
Eine Vandalismus Versicherung springt oftmals nur dann ein, wenn der Schaden nach oder während eines Einbruchs entstanden ist. Dies gilt für eine Hausrat-, Haftpflicht- sowie für eine Gebäudeversicherung.
Generell müssen Randalierer, für den durch sie verursachten Schaden, aufkommen. Doch in den meisten Fällen ist ein Schadensersatz nicht zu erwarten, weil vorsätzlich herbeigeführte Schäden von Haftpflichtversicherungen nicht übernommen werden müssen. In den meisten Fällen nützt auch der Gang zum Anwalt nichts, weil dieser nur in sehr seltenen Fällen einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Daher schließen immer mehr Bürger zu ihrer bestehenden Hausratversicherung eine zusätzliche Vandalismus Versicherung ab. Diese übernimmt den Schaden allerdings nur, wenn der oder die Täter nach einem Einbruch innerhalb der Wohnung randalieren, beispielsweise weil ihnen die Beute zu gering erscheint. Voraussetzung für diese Art der Zusatzversicherung ist also stets ein zuvor erfolgter Einbruch in versicherten Räumlichkeiten.
Eine Hausratversicherung wird auch dann nicht einspringen, wenn die Randalierer zum Beispiel einen Stein durch das Fenster werfen und dieses damit ruiniert wird. Daher sollte man stets vor dem Abschluss einer Vandalismus Versicherung nachfragen, ob diese auch einspringt, wenn kein vorheriger Einbruch stattgefunden hat. Sollte dies nicht zutreffen, so sind demzufolge auch alle Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, nicht versichert. Auch eine Gebäudeversicherung übernimmt nur in sehr seltenen Fällen solche Schäden. Auch sie tritt nur dann ein, wenn Türen, Rollläden oder auch Fenster innerhalb eines Einbruchs oder eines versuchten Eindringens durch Fremde beschädigt werden. Entstehen die Schäden allerdings dadurch, weil die Randalierer einfach etwas zerstören wollten, gibt es in der Regel auch von dieser Versicherung kein Geld für die anstehende Reparatur.
Allerdings besteht oftmals auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis, die reinen Vandalismusschäden mitzuversichern. Dies gilt zum Beispiel auch für eine Autovollkaskoversicherung. Springt diese allerdings bei einem Vandalismusschaden ein, muss der Fahrzeughalter mit einer Höherstufung oder einer angehobenen Selbstbeteiligung rechnen.
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