Viele Menschen fragen sich: Was deckt Vollkasko ab?
Mit einer Vollkaskoversicherung fühlen sich die meisten Autofahrer sicher auf den Straßen. Doch es ist nicht so eindeutig, welche Schäden wirklich abgedeckt werden und welche nicht.

Vielen Menschen ist es unwichtig, ob der Lack auch nach mehreren Tausend Kilometern noch wie neu glänzt oder mit Kratzern und kleinen Dellen übersät ist. Die Versicherungsprämien, die dafür sorgen, dass eine professionelle Lackierung bezahlt wird, wenn man beim Einparken einen Pfosten übersehen hat, sind für solche Menschen zu hoch. Andere wollen für ihr Fahrzeug aber den besten Schutz, den der Versicherungsmarkt zu bieten hat, und schließen daher eine Vollkaskoversicherung ab. Hier gibt es aber wichtige Unterschiede zwischen den Anbietern. Bevor man sich für eine Versicherung entscheidet, sollte man die Leistungen genau vergleichen.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für alle Schäden, die der Fahrzeughalter selbst verursacht hat, sofern er nicht grob fahrlässig handelte. Zusätzlich kann auch Vandalismusschaden in die Versicherung eingeschlossen werden. Eine grob fahrlässige Handlung begeht man, wenn man durch kurzes Nachdenken den Schaden hätte voraussehen und verhindern können. Fährt man zum Beispiel mit Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger in eine Tiefgarage, hätte man voraussehen können, dass ein Schaden entsteht, weil das Fahrzeug mit den Rädern zu hoch ist. Auch ein Blitzstart, bei dem die Reifen durchdrehen, ist eine grob fahrlässige Handlung. Geschieht dabei ein Unfall, hat man seinen Versicherungsschutz verwirkt. Wenn man sein Auto tunen will, sollte man dies ebenfalls bei der Versicherung angeben. Denn eine nicht angemeldete Veränderung am Fahrzeug kann bewirken, dass die Versicherung einen Schaden nicht zahlen muss. Bei jedem anderen Unfall, der nicht grob fahrlässig, aber dennoch aus eigenem Verschulden geschah, zahlt jedoch die Versicherung auch die Schäden am eigenen Auto. Eine Pflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners muss nicht zusätzlich abgeschlossen werden. Die Leistungen der Teilkaskoversicherung werden auch von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Empfohlen wird die Vollkasko Versicherung für Fahrzeuge, die jünger als vier Jahre sind. Fährt man dieses Auto lange Zeit unfallfrei, kann ein Schadenfreiheitsrabatt die Prämien senken. Für erfahrene Fahrer kann es also sein, dass eine Vollkaskoversicherung kaum teurer ist als Teilkasko.
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