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Vollkasko Versicherungen – für Schäden am eigenen Auto

Vollkasko Versicherungen decken Schäden am eigenen Auto ab. Sie sind besonders bei Neuwagen interessant, weil nur der Zeitwert erstattet wird. Für ältere Fahrzeuge lohnen sie sich nur bei hohem Schadenfreiheitsrabatt.

Wer sich ein Auto kauft, muss bei der Anmeldung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese deckt im Falle eines Unfalles die Schäden ab, die dem Unfallgegner entstanden sind, sofern man selbst ganz oder auch nur teilweise am Unfall schuld ist. Diese Versicherung ist auch zuständig, wenn die Schuldfrage unklar ist; sie sorgt dann für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Im Gegensatz zur Haftpflicht sind die Vollkasko Versicherungen, die Versicherung des eigenen Fahrzeuges, keine Pflicht. Man kann, muss sie aber nicht abschließen. Die Vollkasko deckt alle Schäden, die Teilkasko im Wesentlichen Wild-, Brand- und Diebstahlschäden ab. Vollkasko ist zu empfehlen, wenn man einen neuen PKW fährt. Die Versicherung erstattet im Schadenfall nur den Zeitwert des Autos. Nach einigen Jahren sind Vollkasko Versicherungen nicht mehr zu empfehlen, weil der Zeitwert die relativ hohe Prämie nicht lohnt – es sei denn, man ist viele Jahre unfallfrei gefahren und hat deshalb einen hohen Rabatt bei der Versicherung. Dann kann sich die Vollkasko auch noch für ein älteres Fahrzeug empfehlen.

Die Prämie dieser Versicherung, die man mit der Haftpflicht gemeinsam abschließt, richtet sich nach der Reparaturfreundlichkeit und dem Wiederbeschaffungswert des Autos, nach der Häufigkeit der vom Versicherten verursachten Schäden und nach dem Ort der Anmeldung. Auf dem Land ist sie günstiger als in der Großstadt, weil das Fahren in der Großstadt als gefährlicher eingestuft wird.

Um eine günstige Versicherung zu finden, muss man nach dem Gesamtpaket – Haftpflicht und Kasko – fragen. Ein Preisvergleich lohnt sich; günstige Angebote kann man im Internet finden. Dabei spielen auch das Alter des Fahrers, die jährliche Fahrleistung und der Abstellort über Nacht eine Rolle; die Laternengarage führt zu einer höheren Prämie als die abgeschlossene Garage im Haus.

Im Schadenfall deckt die Versicherung den eigenen Schaden und kümmert sich auch darum, diesen bei Mit- oder Alleinschuld des Gegners von dessen Versicherung erstattet zu erhalten. In diesem Falle bleibt der eigene Schadenrabatt erhalten.

Man darf aber den Schutz nicht durch Alkoholgenuss oder Ähnliches gefährden.

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