Was bedeutet es, freiwillig krankenversichert zu sein?
In Deutschland wird zwischen einer gesetzlichen Versicherung über eine Krankenkasse und der privaten Krankenverischerung unterschieden. Daneben kann man sich jedoch auch frewillig in einer Kasse versichern.

Wer sich freiwillig krankenversichern möchte, hat dabei oft die Qual der Wahl. Unzählige Anbieter buhlen um die Gunst der Kunden, die Zahl der verschiedenen Tarife ist kaum noch überschaubar. Vor einem Vertragsabschluss empfiehlt es sich also, unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen und genau abzuwägen, welchen Versicherungsleistungen man benötigt. Hierzu kann man einem Versicherungsmakler aufsuchen, der die individuelle Situation prüft und entsprechende Vorschläge ausarbeitet.
Bei der privaten Krankenversicherung orientieren sich die monatlichen Beiträge an den gewählten Leistungen und vor allem an der Höhe der Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder Kostenbeteiligung genannt). Dieser Begriff bezeichnet die Summe an Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente, die der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen muss. Erst, wenn diese Summe im Laufe eines Jahres überschritten wird, zahlt die Krankenkasse. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger sind die Beiträge. Hier gilt es also abzuwägen: Wer häufig zum Arzt geht ist mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung meist besser aufgehoben.
Im Gegensatz dazu hängt die Beitragshöhe bei der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Kasse davon ob, wie hoch das monatliche Einkommen des Versicherten ist. Die Berechnung wird dabei von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. Zu beachten ist: Eine freiwillige Krankenversicherung kann nur gekündigt werden, wenn man einen Nachweis über eine anschließende Weiterversicherung (entweder gesetzlich oder privat) vorlegt.
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