Ausländische Renten einfach am Wohnort empfangen
Viele Menschen ziehen im Alter ins Ausland und möchten auch dort ihre Rente empfangen. Meist geht der Empfang ohne Probleme vonstatten, doch bei der steuerlichen Erfassung können Fragen auftreten.
Um eine Rente aus einem bestimmten Land zu empfangen, in dem die Rentner nicht mehr wohnen, muss meist nur die jeweilige Behörde im Heimatland über den aktuellen Wohnort informiert werden. Die Überweisung an die aktuelle Bankverbindung ist ebenfalls kein Problem. Meist wissen jedoch Einwanderer wenig über das jeweilige Steuerrecht des Landes und müssen sich hierüber informieren. Oftmals bieten einige Online-Portale Informationen über das Steuerrecht an und helfen bei der Versteuerung der ausländischen Rente.
Meist ist bei ausländischen Einkünften, wie der Rentenzahlung, der so genannte Progressionsvorbehalt einzuberechnen. Dabei ist der eigentliche Betrag der Rente steuerfrei, aber der Steuerbetrag der anderen steuerpflichtigen Einkünfte erhöht sich um einen gewissen Prozentsatz. Je nach der Menge der übrigen Einkünfte kann sich dies vorteilhaft auswirken, da der Steuersatz auf alle Einkünfte umgelegt wird. In jedem Fall müssen ausländische Renteneinkommen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei speziellen Fragen hierzu sollten Steuerberater und andere Fachleute um Rat gefragt werden. Auch bei der Rentenversicherung können Fragen zur Besteuerung der jeweiligen Renten beantwortet werden. Im Grunde verringert der Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die ausländischen Einkommen, was vorteilhaft für Rentner ist, die im Ausland wohnen. Allerdings haben auch nur bestimmte Länder diese Regelung. Rentner, die im Ausland wohnen, sollten sich über die jeweilige Steuerregelung informieren.
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