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Berufsunfähigkeit bei Beamten: Absicherung und Leistung

Kommt es während der Laufbahn eines Beamten durch Unfall oder Krankheit zu einer Berufsunfähigkeit, entsteht ein Anspruch auf Rentenzahlungen. Die Höhe ist abhängig von den Dienstjahren.

Ebenso wie bei Angestellten kann es auch bei Beamten passieren, dass sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden. Allerdings hat dies bei Beamten eine andere Bezeichnung. Da sie einem Dienstherren unterstehen und beim Staat dauerhaft fest angestellt sind, werden Beamte bei Krankheit dienstunfähig. Kommt es dazu, dass ein Beamter nachweislich seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, hat er Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt. Die Höhe dieses Gehalts ist abhängig von den vollendeten Dienstjahren denn mit jedem Dienstjahr steigt auch der Anspruch des Beamten. Die Versorgungslücke im Vergleich zu einem Angestellten ist daher deutlich kleiner. Dennoch kann es von Vorteil sein, zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn gerade Feuerwehrleute oder Polizisten laufen Gefahr, auch schon in jungen Jahren und mit wenigen Dienstjahren durch einen Unfall dienstunfähig zu werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Absicherung durch den Staat erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren überhaupt greift. Kommt es vorher zu einer Dienstunfähigkeit, hat der Beamte nur einen sehr geringen Anspruch. Daher sollte darüber nachgedacht werden, für diesen Zeitraum eine hohe Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und diese nach Ablauf der fünf Jahre zu kürzen. Wer sich entscheidet, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen, steht vor einer langen Ausbildungszeit. Diese Ausbildungszeit wird nicht in Dienstjahren angerechnet, da der zukünftige Beamte lediglich Anwärter in diesem Zeitraum ist. Manchmal kann es mehrere Jahre dauern, bis dann der Beamtenstatus erreicht ist. Dies kann dann zu Problemen, wenn der Beamte schließlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, denn je höher das Alter des Antragstellers desto schwerer wird es, eine gute Versicherung zu finden. Dies hängt damit zusammen, dass die Versicherung nach Krankheitsbildern fragt und davon abhängig macht, wie hoch mögliche Zahlungen sind und ob sie überhaupt den Antrag annehmen. Eine Absicherung im Studium kann dafür sorgen, dass der Beamte sich später nicht zu schlechteren Bedingungen versichern muss.

Damit ein Beamter befähigt ist, dienstunfähig gesprochen zu werden, muss er seine Ernennung nachweisen. Bei der Ernennung erhält er eine Urkunde, die später beim Antrag auf Berufsunfähigkeit mit eingereicht werden muss. Außerdem ist er darauf angewiesen, dass die Dienstunfähigkeit entweder durch den Amtsarzt oder aber durch einen Stabsarzt festgestellt wird. Der Stabsarzt greift im Falle einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten. Der Amtsarzt muss schriftlich festhalten, dass ein Beamter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeit bei Angestellten ist es dienstunfähigen Beamten nicht möglich, etwas zu den Leistungen dazu zu verdienen. Wichtig ist es zu beachten, dass Beamte, die ihren Status nur auf Probe oder auf Widerruf aufgrund des Vorbereitungsdienstes haben, bei einer Dienstunfähigkeit nicht abgesichert sind. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit werden sie aus dem Beamtenstatus wieder entlassen und erhalten keine Zahlungen. Allerdings besteht dann ein Anspruch darauf, über die gesetzliche Rentenversicherung rückwirkend versichert zu werden und aus dieser dann Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erhalten.

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