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Eine Versicherung für Dienstfahrzeuge abschließen

Viele Arbeitnehmer, die von Berufs wegen viel unterwegs sind, bekommen vom Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt. Bei häufiger Nutzung kann es sinnvoll sein, eine extra Versicherung hierfür abzuschließen.

Dienstfahrzeuge sind im Normalfall durch den Arbeitgeber abgesichert, daher müssen die Nutzer keine eigene Versicherung abschließen. Schwierig kann es werden, wenn eine private Nutzung des Fahrzeugs ausdrücklich erlaubt ist. Bei Schäden, die in der Freizeit des Arbeitnehmers entstehen, können auch rechtliche Streitigkeiten aufkommen. Oftmals ist nicht genau klar geregelt, wer einen solchen Schaden bezahlen muss. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdschäden. Im Normalfall muss jedes Unternehmen mit einer Dienstwagenflotte jedes Fahrzeug haftpflichtversichern. Diese Versicherung zahlt für Schäden, die am Fahrzeug selbst oder am Fahrer entstehen. Wichtig hierbei ist das Nichtverschulden des Unfalls, der Nutzer des Dienstwagens sollte also Unfallopfer sein, um die Schäden bezahlt zu bekommen. Anders hingegen sieht es bei einem eigenverschuldeten Unfall aus. Die Versicherung kann über Gutachten den Grad der Fahrlässigkeit bei einem Unfallverursacher erkennen und zahlt dann nicht oder nur teilweise, wenn eine Teilschuld erkannt wird.

Der Grad der Fahrlässigkeit wird bei Dienstfahrten in drei Stufen eingeteilt. Diese gelten dann aber meist nicht außerhalb der dienstlichen Nutzung. Bei privaten Fahrten kann die volle Haftbarkeit beim Arbeitnehmer liegen. Im Zweifel kann dieser eine eigene Versicherung abschließen, um sich bei Schäden abzusichern. Wird eine leichte Fahrlässigkeit festgestellt, muss der Arbeitgeber den Schaden übernehmen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen dem Arbeitgeber und dem Nutzer des Dienstfahrzeugs aufgeteilt. Mittlerweile wurde jedoch gerichtlich festgelegt, dass Arbeitnehmer nicht mehr als ein halbes Monatsgehalt zahlen müssen. Auch bei grober Fahrlässigkeit gilt ein Limit von drei Monatsgehältern, welche der Fahrer im Schadensfall zahlen muss. Diese Stufe der Fahrlässigkeit wird beispielsweise beim Überfahren von roten Ampeln oder Alkoholkonsum erkannt. Insgesamt sollten Arbeitnehmer sehr vorsichtig im Umgang mit Dienstwagen vorgehen und eventuell eine eigene Versicherung abschließen. Nicht nötig ist dies allerdings bei unverschuldeten Unfällen.

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