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Freiwillig versichern im Sinne der Privatvorsorge

Es gibt zahlreiche Versicherungen, die als Pflichtversicherungen existieren und demnach vom Staat verwaltet werden. Aber nicht nur bei diesen Leistungen ist es oft sinnvoll, zusätzliche private Vorsorge zu treffen.

Freiwillige Versicherungen können für so gut wie alle Bereiche des täglichen Lebens abgeschlossen werden, die einem gewissen Risiko unterliegen. Demzufolge kann man beispielsweise freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Krankheitsausfall abschließen, allerdings werden gerade diese Bereiche auch von staatlichen Versicherungen zwangsläufig gedeckt. Das deutsche Sozialsystem umfasst viele Bereiche, die vorn vornherein versichert sind. Demzufolge bestehen in Deutschland eine staatliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherungspflicht sowie Arbeitslosenversicherung und eine soziale Grundversorgung für Menschen, die nicht mehr arbeiten können, aber keine Rente beziehen. Allerdings sind die Versicherungshöhen oder die Umfänge der Versicherungsleistungen dieser staatlichen Vorsorgemodelle oft nicht befriedigend genug, sodass es daneben viele Angebote von Privatgesellschaften gibt, sich zusätzlich versichern zu lassen.

Ein klassischer Fall einer Privatversicherung für eine staatliche Grundsicherung ist der Eintritt in eine private Krankenkasse. Oft genießt man bei einer privaten Krankenversicherung im Krankheitsfall diverse Privilegien, die nicht von der staatlichen Versicherung bezahlt werden. Das liegt auch am hierzulande gültigen Abrechnungssystem, demnach können Ärzte privat Krankenversicherte voll abrechnen, bei gesetzlich versicherten Leistungsnehmern gelten aber feste und deutlich kleinere Abrechnungstarife. Daneben kann man bei vielen Privatversicherungstarifen eine garantierte Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen, wobei diese Punkte im Ernstfall nicht immer zwangsläufig zu befolgen sind. Dennoch wird die medizinische Grundversorgung auch durch eine staatliche Versicherung gedeckt, wobei das auch für jeden Krankheitsfall gilt.

Eine weitere freiwillige Versicherung ist beispielsweise die freiwillige Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die viele Arbeitnehmer hierzulande abschließen. Die staatliche Rente ist in einem Solidarsystem organisiert, demzufolge bezahlen die jetzigen Arbeitnehmer und Einzahlenden mit ihren Beiträgen die Personen, die derzeit Rente beziehen. In diesem System wurde ein demografischer Faktor erst sehr spät und nach Meinung einiger Experten auch nicht konsequent genug eingeführt, demnach gibt es regelmäßig Engpässe bei der Angleichung der Rente an die aktuelle Inflationsrate. Solche "Nullrunden" machen vielen Rentnern, die auf staatliche Vorsorge angewiesen sind, zu schaffen, daher versuchen viele Arbeitnehmer schon frühzeitig in eine private, auf Kapitalsparmaßnahmen setzende Rentenkasse zu zahlen, damit der Ruhestand finanziell gesichert wird. Eine freiwillige Rentenversicherung gibt es bei so gut wie allen größeren Versicherungsgesellschaften, einige Angebote kann man sich auch staatlich fördern lassen.

Eine andere freiwillige Versicherung ist die Erweiterung der Pflichtautoversicherung, also der Haftpflichtversicherung auf eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht deckt nicht alle Schadensfälle hundertprozentig ab, die man mit einem Automobil verursachen kann. Daher lohnt sich eine Kaskoversicherung gerade bei besonders teuren Automobilen, wobei sich der Versicherungssatz nach verschiedenen Kriterien richtet.

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