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Wohngebäude Versicherung, Schutz für Hauseigentümer

Im Rahmen der Eigenheimfinanzierung verlangen Banken regelmäßig den Abschluss einer Wohngebäude Versicherung, um sicher zu gehen, dass der Hauseigentümer durch Schäden am Haus nicht in finanzielle Not gerät.

wohngebäude versicherung
© Blumenia / http://www.pixelio.de
Die Anschaffung einer Immobilie und der Bau eines Hauses ist eine finanzielle Belastung, die nur wenige Menschen aus ihren vorhandenen Ersparnissen leisten können. Da die meisten Immobiliengeschäfte durch Banken finanziert werden, verlangen die Banken verlangen grundsätzlich den Abschluss einer Wohngebäude Versicherung. Im Fall einer schweren Beschädigung oder gar einer vollständigen Zerstörung des Hauses ist dann sichergestellt, dass der Wert ersetzt wird und somit eine Tilgung des Hypothekendarlehens auch dann noch möglich ist, wenn das Haus nicht mehr existiert.

Aber nicht nur Häuser, die von Banken finanziert werden, sollten gegen Schäden versichert sein, sondern jedes Haus. Die Reparatur von Gebäudeschäden ist fast immer mit hohen Kosten verbunden, die durch eine Wohngebäude Versicherung abgedeckt sind. Sie übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Leitungswasser, Frostschäden in Wasserleitungen und Rohrbrüche entstanden sind. Wird das Haus durch offenes Feuer, Implosion oder Explosion, einen Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Wohngebäude Versicherung ebenfalls für die Reparaturkosten auf.

Die Versicherungsleistung erfolgt als Neuwertersatz. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Kosten, die für eine vollständig neuwertige Instandsetzung anfallen, übernimmt, und zwar auch dann, wenn das Haus nicht mehr bewohnbar ist und neu gebaut werden muss. Bei derartig schweren Beschädigungen gehören auch die Kosten für den Abbruch, notwendige Aufräumarbeiten, Löscharbeiten im Fall eines Brandes und die Entsorgungskosten zum Versicherungsumfang. Außerdem bezahlt die Versicherung eine Ersatzunterkunft für die Zeit der Reparatur oder des Neubaus und erstattet einen eventuell entstehenden Mietausfall. Die Wohngebäude Versicherung übernimmt aber nicht erst dann Kosten, wenn das Haus beschädigt ist, sondern unterstützt auch vorbeugende Maßnahmen zur Schadenabwehr und Schadenverringerung finanziell.

Nicht in die Wohngebäude Versicherung eingeschlossen sind Schäden, die durch einen Schwelbrand oder einen Schmorbrand entstanden sind. Auch die Reparaturkosten, die nach einem Kaminbrand anfallen, muss der Hausbesitzer allein tragen, wenn der Brand nicht aus dem Kamin austritt. Elementarschäden, die durch Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Hochwasser oder Vulkanausbrüche entstehen können, müssen speziell abgesichert werden und für Gebäude, die noch nicht fertiggestellt sind, muss man ebenfalls eine spezielle Versicherung abschließen.

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