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Zusätzliche Sicherheit dank Krankenzusatzversicherung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung für verschiedene Risiken abzuschließen, um dadurch Versorgungslücken zu decken.

krankenzusatzversicherung
© insektivor212 / http://www.pixelio.de
Die private Krankenzusatzversicherung hat an Bedeutung gewonnen, seit durch die Gesundheitsreformen der letzten Jahre die Leistungen der Krankenkassen immer stärker reduziert wurden. Die Leistungen, die von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung inzwischen angeboten werden, haben sich daher in den letzten Jahren deutlich verändert.

Es gibt nicht mehr die eine private Krankenzusatzversicherung, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Versicherungen, die als Gesamtpaket, aber auch einzeln abgeschlossen werden können. Die wohl bekannteste unter den neueren privaten Krankenzusatzversicherungen ist die Zahnersatzversicherung. Seit das Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, werden für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch stark eingeschränkte zahnärztliche Leistungen finanziert. Die Bezuschussung von Zahnersatz-Kosten wurde so drastisch verringert, dass manch einer ohne eine Zusatzversicherung kaum noch seinen Eigenanteil aufbringen kann. Andere zahnärztliche Leistungen übernimmt die Krankenkasse überhaupt nicht mehr. Eine spezielle Zahnersatzversicherung übernimmt je nach Vertragsgestaltung dreißig Prozent der Gesamtkosten oder dreißig Prozent der Eigenbeteiligung.

Eine Ambulante Krankenzusatzversicherung erstattet sämtliche Kosten für Brillen und Sehhilfen, übernimmt die quartalsweise anfallende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro und erstattet die vollständigen Kosten aller ärztlich verordneten Arzneimittel, sofern sie wissenschaftlich anerkannt sind und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Darüber hinaus fällt für Mitglieder der ambulanten Zusatzversicherung keine Eigenbeteiligung an Heilmitteln und medizinischen Hilfsmitteln an. Die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung werden vollständig übernommen und Eigenbeteiligungen für notwendige Krankentransporte und Rettungsfahrten fallen ebenfalls nicht mehr an.

Eine Krankenzusatzversicherung für die stationäre Behandlung übernimmt je nach Vertragsgestaltung die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer, für die Chefarztbehandlung und die nachstationäre Behandlung innerhalb des Krankenhauses. Auch die freie Krankenhauswahl kann durch die private Krankenzusatzversicherung gewährleistet werden.

Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Auslandsversicherungsschutz und eine besondere Pflegekostenversicherung sind weitere Angebote der Krankenzusatzversicherungen.

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