Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Rechte und Pflichten
Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer dem Arbeitgeber. Ausgangspunkt dieses Rechtes ist immer der Arbeitsvertrag zwischen den beiden Parteien.
Durch einen Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. In Bezug auf diesen Vertrag kommen verschiedene arbeitsrechtliche Regulierungen, wie zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Gesetze, Verordnungen, etc. zum Tragen. Dabei gilt grundsätzlich, dass alle Arbeitsergebnisse des Arbeitnehmers dem entsprechenden Arbeitgeber zustehen. Ausgenommen es handelt sich um Erfindungen des Arbeitnehmers. Hier kommt das Arbeitnehmererfindungsrecht zum Einsatz. Neben den Pflichten bestehen auch Rechte für den Arbeitnehmer, die gesetzlich geregelt sind.
So schreiben die arbeitsrechtlichen Bedingungen vor, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Einkommen nach den erbrachten Leistungen hat. Zudem hat der Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub, Elternzeit und auf eine ungestörte Freizeit. Pausen während der Arbeitszeit, wie zum Beispiel eine Mittagspause sind ebenso gesetzlich vorgeschrieben, denn der Arbeitgeber besitzt gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. Unter der Berücksichtigung der Belange von dem Arbeitgeber, Vertragspartnern oder Kunden, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Gleichbehandlung. Bei mindestens fünf Beschäftigten im Unternehmen hat der Arbeitnehmer gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes zudem das Recht auf Mitbestimmung.
Der Arbeitnehmer kann zudem jederzeit die Einsicht in seine Personalakte verlangen. Das Kündigungsschutzgesetz greift bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als sechs Monate dauert. Bei einer fristgerechten Kündigung müssen verschiedene, auch soziale, Gesichtspunkte abgewogen werden. Hier besteht die Möglichkeit einer Abfindung. Die Kündigungsfristen verlängern sich automatisch bei längerer Beschäftigungszeit. Jedoch ist die vertragliche Vereinbarung über eine kürzere Frist zulässig, wobei ein Monat nicht unterschritten werden darf. Zudem steht dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung ein Arbeitszeugnis zu. Dieses beinhaltet eine Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers während seiner Angestelltenzeit.
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