Nebenkostenabrechnung als zweite Miete: Genau hinsehen lohnt sich
Mit der Nebenkostenabrechnung holt sich der Vermieter seine Ausgaben für Heizung, Wasser, Straßenreinigung und einiges mehr von den Mietern zurück.
Einmal im Jahr wird die „zweite Miete“ fällig: Der Vermieter präsentiert die Nebenkostenabrechnung, die inzwischen bis zu 30 Prozent der Wohnkosten ausmacht. In der Aufstellung des Hauseigentümers werden zahlreiche Aufwendungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Haus stehen, und dann auf die einzelnen Mietparteien umgelegt.
Die wichtigsten Posten in einer Nebenkostenabrechnung sind die Aufwendungen für die Heizung, für das Wasser und die Warmwasserbereitung, Entwässerungsgebühren der Stadt, die Gebühren für die Straßenreinigung sowie für die Müllabfuhr. Daneben gibt es noch einige weitere Nebenkosten, die der Vermieter mit der Abrechnung auf die Mieter umlegen darf. Dazu zählen Aufwendungen für die Hausreinigung, wenn diese nicht von den Bewohnern eigenständig und kostenneutral organisiert wird, gleiches gilt im Bereich der Gartenpflege. Auch die vom Vermieter an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer und die Beiträge für Versicherungen des Gebäudes darf sich der Eigentümer der Immobilie von den Mietern erstatten lassen.
Nicht jeder Mieter in jedem Haus muss allerdings die gleichen Kosten tragen. Oft hilft ein Blick in die Hausordnung und vor allem in den Mietvertrag. Ist beispielsweise festgehalten, dass der Flur einmal wöchentlich im Wechsel durch die Mieter geputzt wird, so darf der Vermieter keine Kosten für die Hausreinigung umlegen. Ebenso dürfen keine Kosten für Hausmeister-Dienste auftauchen, wenn es in Wahrheit gar keinen Hausmeister gibt, sondern zum Beispiel nur gelegentlich ein Handwerker vorbeischaut, um Reparaturen durchzuführen.
Vorsicht ist auch geboten beim Posten „sonstige Betriebskosten“. Hier versucht mancher Vermieter, mit Hilfe der Nebenkostenabrechnung seine Mieteinnahmen noch ein wenig aufzubessern. Zusätzliche Kosten müssen jedoch exakt nachgewiesen werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung möglichst übersichtlich zu gestalten, eindeutig den Abrechnungszeitraum zu benennen und, getrennt nach Kostenarten, jeweils die insgesamt entstandenen Kosten sowie den Verteilungsschlüssel darzustellen, nach dem die Belastungen für die einzelnen Mietparteien errechnet wurden. Der Mieter hat außerdem das Recht, über alle Angaben in der Nebenkostenabrechnung Belege anzufordern. Diese kann er entweder beim Vermieter einsehen oder, allerdings gegen Kostenerstattung, als Kopien zu erhalten.
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