Bei der Arge Leistungen in Anspruch nehmen
Viele Menschen finden keine Arbeitsstelle oder verdienen mit ihrer Erwerbstätigkeit zu wenig, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. In beiden Fällen stehen ihnen von der Arge Leistungen zu.
Als Arge bezeichnet man eine Arbeitsgemeinschaft zwischen einer Arbeitsagentur und einem kommunalen Träger, die sich gemeinsam um die Belange Arbeitsloser oder Menschen mit sehr geringem Verdienst kümmern. Ihnen stehen von der Arge Leistungen im Rahmen der Hartz IV-Gesetze zu. Sie sind also nicht für Arbeitslose zuständig, die noch Arbeitslosengeld I empfangen; diese werden nach wie vor von der Bundesagentur für Arbeit betreut. Auch Personen, die als nicht erwerbsfähig eingestuft werden, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arge. Sie erhalten weiterhin Sozialhilfe von den Kommunen. Anders sieht es jedoch aus, wenn eine andere Person im Haushalt lebt, die über die Arge Leistungen bezieht. In diesem Fall ist die Arbeitsgemeinschaft für alle Haushaltsmitglieder zuständig, die Anspruch auf Leistungen haben. Sofern im selben Haus oder in derselben Wohnung Menschen wohnen, die einem geregelten Beruf mit ausreichendem Verdienst nachgehen, kann dies zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II führen. Dasselbe gilt, wenn mehrere Leistungsempfänger in einer Wohnung leben, da diese dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet wird.
Bei den meisten Menschen, die bei der Arge Leistungen beantragen, ist die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I abgelaufen, ohne dass sie in der Zwischenzeit eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Sie haben Anspruch auf Wohngeld sowie finanzielle Leistungen zur Grundsicherung. Die Höhe ist zwar gesetzlich festgelegt, es können aber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge gewährt werden. Der Mehrbedarf wird beispielsweise anerkannt, wenn Allergien oder Erkrankungen eine besondere Ernährungsform erforderlich machen. Auch Schwangere können zeitweilig mit höheren Bezügen rechnen.
Außerdem erhalten Arbeitnehmer auf Antrag von der Arge Leistungen, wenn sie zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Diese Gruppe der Leistungsempfänger wird meist als Aufstocker bezeichnet. Sie erhalten von der Arge die Differenz zwischen ihrem Verdienst und den gesetzlich festgelegten Bedarfssätzen, die aus den Seiten der Bundesagentur für Arbeit ersichtlich sind.
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