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Selbständig werden und eine Ich-AG Förderung beantragen

Viele Menschen möchten ihr eigenes Geschäft gründen, haben jedoch nicht das nötige Startkapital. Besonders aus der Arbeitslosigkeit heraus ist eine Gründung schwierig, daher können Fördergelder beantragt werden.

Bis zum Jahr 2006 konnten arbeitslose Menschen, ein selbstständiges Geschäftsmodell gründen möchten, eine Förderung für die sogenannte Ich-AG vom Staat erhalten. Voraussetzung war in jedem Fall der Bezug des Arbeitslosengelds II. Nach 2006 wurde die Förderung in eine zweigeteilte Unterstützung für die Existenzgründung umgewandelt. Der Zeitraum der Förderung beträgt nun zunächst einmal neun Monate und in der zweiten Phase noch einmal sechs Monate. Wichtig ist in jedem Fall die Belegbarkeit des Geschäftsmodells, das Erfolg versprechen soll. Die zuständigen Arbeitsagenturen überprüfen dabei jeden Förderantrag auf ein tragfähiges Geschäftskonzept. Gründer sollten daher in jedem Fall einen Finanzplan erstellen, oder auch Businessplan genannt, der alle Faktoren des geplanten Geschäfts berücksichtigt. Mithilfe eines Finanzberaters kann dieser Plan erstellt werden, doch dies ist nur eine Seite der Überprüfung. Auch der Förderkandidat muss sich als geeignet erweisen, der Antragsteller sollte sich mit seinen Fähigkeiten so ausweisen, dass er das Geschäft führen kann. Ist ein tragfähiges Geschäftskonzept erstellt, können sich die Antragsteller für den ersten Förderzeitraum von einer Handelskammer eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese kann dann bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden. Im Zweifelsfall darf für eine erfolgreiche Förderung auch noch eine Nachschulung vom Existenzgründer gefordert werden, wenn er nicht die nötigen Qualifikationen aufweist.

Bei der Existenzgründerförderung werden die Zuschüsse über die zwei Phasen ausbezahlt. Der zunächst Arbeitslose erhält weiterhin das Arbeitslosengeld und zusätzlich eine Förderpauschale von 300 Euro. Für die zweite Phase der Förderung über weitere sechs Monate muss die Tragfähigkeit des Geschäfts erneut nachgewiesen werden, dies funktioniert nun etwas leichter, wenn beispielsweise aktuelle Geschäftszahlen vorgelegt werden. Der Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur entscheidet dann, ob der Antragsteller für den zweiten Förderzeitraum geeignet ist.

Alternativ zur Gründung einer Ich-AG wurde auch das sogenannte Überbrückungsgeld eingeführt. Dies soll nach der Zeit einer Arbeitslosigkeit helfen, wieder in die Berufstätigkeit zu finden, ebenso bei einer selbstständigen Tätigkeit. Das Überbrückungsgeld gilt nur für sechs Monate und wird bei den zuständigen Handelskammern beantragt. Anders als bei der Existenzgründerförderung können die Antragsteller, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit kommen, keinen Rechtsanspruch auf das Überbrückungsgeld geltend machen. Der Vorteil beim Überbrückungsgeld ist der Wegfall einer Einkommensgrenze und die Möglichkeit einer Einstellung von Mitarbeitern. Somit können nach einer Arbeitslosigkeit auch größere Firmen gegründet werden. Wichtig ist in jedem Fall der Nachweis der Tragfähigkeit, der schon bei der Antragstellung nachgewiesen werden muss. Für die Beratung zwischen der Ich-AG und dem Überbrückungsgeld stehen die Arbeitsvermittler bei den Arbeitsagenturen zur Verfügung.

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