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Der vorzeitige Renteneintritt: Frührente beantragen

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in Deutschland momentan bei 65 Jahren. Es gibt jedoch viele Menschen, die bereits früher die Rente in Anspruch nehmen. In der Regel verringert das die Rentenhöhe.

Die Rentenversicherung in Deutschland ist eine gesetzliche Absicherung, die offiziell unter dem Namen "allgemeine Rentenversicherung" geführt wird und vom deutschen Rentenversicherung Bund getragen wird. Zu den Versicherungspflichtigen zählen zum einen Arbeitnehmer inklusive Auszubildende und auch Selbstständige, wie zum Beispiel Künstler und Lehrer. Einige selbstständig Beschäftigte unterliegen jedoch keiner Versicherungspflicht. Diese können sich freiwillig versichern lassen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden und der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Wohnsitz muss in Deutschland sein.

Der Träger der allgemeinen Rentenversicherung leistet nicht nur Renten in Form von Altersrente, Rente aufgrund verminderter Erwerbstätigkeit, Waisen- und Erziehungsrente sowie Witwen- und Witwerrente, sondern zahlt in einigen Fällen ebenfalls die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für die Rentner und bietet Zahlungen im Falle einer Rehabilitation und andere Leistungen der Rehabilitation an.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich zum größten Teil aus den Beiträgen der Versicherten. Momentan liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent gemessen am Arbeitseinkommen der Einzahler. Dabei erfolgt die Zahlung hälftig von den Arbeitnehmern und hälftig von den Arbeitgebern. Die Bemessung findet jedoch nur bis zu einer Bemessungsbeitragsgrenze statt, die in den alten Bundesländern höher liegt als in den neuen Bundesländern. Weiterhin gibt es wesentliche Ausnahmen der Beitragszahlungen für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer verminderten Beschäftigung ein geringes Einkommen erzielen.

Voraussetzung für den Erhalt einer Rente ist zum einen die sogenannte Wartezeit. Diese Wartezeit bezeichnet einen Zeitraum, den man mindestens versichert sein muss, um Anspruch auf Rente zu erhalten. Diese liegt momentan bei 5 Jahren. Die Wartezeit kann jedoch verkürzt werden. Das ist vor allem der Fall, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt und ein Schadensfall eintritt, der es unmöglich macht seinen weiteren beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. In diesem Fall wird eine Beantragung einer Frührente unverzichtbar. Auch bei der Rente aufgrund verminderter Erwerbstätigkeit kann Frührente geleistet werden. Eine Verkürzung der Wartezeit findet ebenfalls statt, wenn der Ernährer einer Familie, also der Ehegatte oder ein Elternteil, stirbt. Bei einem früheren Renteneintritt kommt es zu einem prozentualen Abschlag pro Monat vom eigentlichen Rentenbetrag. Andersrum ist es aber auch möglich, dass sich die Wartezeit verlängert. Das ist häufig der Fall bei der Altersrente aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der Rente für schwerbehinderte Menschen.

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