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Einberufungszahl nach Bundeswehr Musterung sinkt stetig

Früher wurden deutlich mehr Männer als heute bei der Bundeswehr Musterung als tauglich eingestuft und mussten Wehr- oder Zivildienst leisten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Einberufungen kontinuierlich gesunken.

Prinzipiell besteht für jeden jungen Mann in Deutschland die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst abzuleisten. Letzterer wurde ursprünglich als Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer eingeführt, ist inzwischen der Bundeswehrausbildung aber ungefähr gleich gestellt. Im Gegensatz zu früher muss der Wehrpflichtige auch nicht mehr ausführlich erklären, warum er den Dienst an der Waffe verweigern möchte. Eine einfache Erklärung ist heutzutage vollkommen ausreichend, und es braucht auch niemand mehr zu fürchten, dass der Antrag, stattdessen einen Zivildienst ableisten zu dürfen, abgelehnt wird. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich für mehrere Jahre beim Katastrophenschutz, der Feuerwehr oder im Sanitätsdienst zur regelmäßigen und freiwilligen Mitarbeit zu verpflichten. Es wird also niemand gezwungen, seinen Dienst bei der Bundeswehr abzuleisten, da ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen.

Immer mehr junge Männer werden aber erst gar nicht einberufen. Zwar werden nach wie vor die meisten zur Bundeswehr Musterung einbestellt, die Zahl der Ausmusterungen ist dabei aber deutlich gestiegen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich die körperliche Konstitution der heutigen Jugend verschlechtert hat. Vielmehr müssen immer weniger junge Männer die Grundausbildung durchlaufen. Da weniger freie Plätze zur Verfügung stehen, werden auch nur noch die Wehrpflichtigen mit den höchsten Tauglichkeitsgraden eingezogen. Dieser wird entsprechend des Gesundheitszustands bei der Bundeswehr Musterung festgelegt. Der Tauglichkeitsgrad 1 steht hierbei für eine optimale Gesundheit, so dass der Wehrdienstleistende uneingeschränkt eingesetzt werden kann. Inzwischen müssen nur noch junge Männer mit den Tauglichkeitsgraden 1 und 2 zur Bundeswehr. Der früher bestehende Tauglichkeitsgrad 3 wurde bereits im Jahr 2004 abgeschafft, da faktisch niemand mehr mit diesem Wert einberufen wurde. Wer früher als T 3 gemustert worden wäre, gilt daher heute als untauglich und braucht weder einen Wehr- noch einen Zivildienst abzuleisten. Außerdem sind alle jungen Männer befreit, deren zwei ältere Brüder ihren Dienst bereits ordnungsgemäß getan haben.

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