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GmbH gründen: Was Unternehmer wissen sollten

Viele Unternehmen entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH. Wer eine GmbH gründen möchte, muss mehrere Anmeldungsschritte kostenpflichtig durchlaufen.

gmbh gründen
© Markus Wegner / http://www.pixelio.de
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von vielen Unternehmen in Deutschland und seinen Nachbarländern als Unternehmensform gewählt. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und wird von einer juristischen oder natürlichen Person geleitet. Die einzelnen Gesellschafter bringen das Stammkapital in die GmbH mit ein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt vor dem deutschen Gesetz als eigenständige juristische Person und kann damit rechtsverbindlich Verträge aushandeln, Eigentum kaufen und vor Gericht haftbar gemacht werden. Jede GmbH haftet geschränkt: Wer eine GmbH gründen möchte, wird als Gesellschafter nicht für Verbindlichkeiten aus der Gesellschaft in Haftung genommen.

Der große Vorteil einer GmbH als Unternehmensform liegt in der beschränkten Haftung der Gesellschafter, die persönlich nicht für ihre Gesellschaft haften. Die GmbH ist hier als eigenständige „Person“ zu sehen, die ihre Geschäfte und Verbindlichkeiten eigenverantwortlich tätigt und dafür mit ihrem Kapital haftbar gemacht werden kann. Gesellschafter einer GmbH zahlen einen festen Körperschaftssteuersatz und genießen dabei gegenüber einer Personengesellschaft den Vorteil, dass sie mit hohem Einkommen keine steigende Einkommensteuer bis zum Spitzensatz leisten müssen. Bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags wird GmbHs weitgehend freie Hand gelassen. Unkompliziert kann auch ein Gesellschafterwechsel im Unternehmen durchgeführt werden. Wenn sich kein Gesellschafter für die Geschäftsführung bereit erklärt, wird in der Regel ein Fremdgeschäftsführer bestellt.

Die Gründung einer GmbH ist an ein vergleichbar umfangreiches Prozedere mit notariellen Beglaubigungen und Handelsregistereintragungen gebunden. Wer eine GmbH gründen möchte, muss mit allen Gesellschaftern zunächst den Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Der ausgearbeitete Gesellschaftsvertrag muss anschließend von einem Notar beurkundet werden. Wenn der Vertrag fertig aufgesetzt wurde, kann die angehende GmbH ihren Geschäftsführer, die Aufsichts- und Beiräte bestimmen. Nach der Einlage des Stammkapitals von mindestens einem Viertel bei Gründung erfolgt die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft im zuständigen Handelsregister.

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