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Können wir im Unternehmen einen Betriebsrat gründen?

Der Betriebsrat vertritt im Unternehmen die Arbeitnehmer und nimmt auch Einfluss auf betriebliche Entscheidungen. Wenn Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

In vielen Unternehmen nimmt ein Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer wahr. In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Grundlagen für Betriebsräte und ihre Gründungsvoraussetzungen. Als Vorläufer des Betriebsrates gab es in Deutschland zunächst den Arbeiterausschuss, der von liberalen Unternehmen freiwillig eingeführt wurde.

Ein Betriebsrat kann grundsätzlich in jedem Unternehmen gegründet werden, das mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt. Zu den Beschäftigten zählen hier auch Lehrlinge und Aushilfen. Drei der mindestens fünf Beschäftigten müssen zum Betriebsrat wählbar sein. Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen, dürfen nicht aus dem Grund der Betriebsratsgründung gekündigt werden und genießen darüber hinaus einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer und soll einzelnen Mitarbeitern helfen, ihre Interessen im Betrieb durchzusetzen. In Unternehmen ohne Betriebsrat stehen Mitarbeiter mit ihrem Anliegen meist allein auf weiter Flur und werden nicht durch einen Betriebsrat vertreten. Der gewählte Betriebsrat wird von der Unternehmensführung über alle Vorgehensweisen im Unternehmen informiert und gibt alle Belange an die Mitarbeiter weiter. Dem Betriebsrat stehen auch Rechtsmittel wie ein Arbeitsgerichtsverfahren offen, wenn mit dem Arbeitgeber keine Einigung erzielt werden konnte oder wenn der Betriebsrat übergangen wurde.

Als einseitige Interessenvertretung der Arbeitnehmer ist der Betriebsrat bemüht, die Arbeitsbedingungen zu erhalten oder zu verbessern. Insbesondere bei Kündigungen und Abmahnungen kommt dem Betriebsrat zudem eine wichtige Bedeutung zu, da der Betriebsrat als Rechtevertretung der Arbeitnehmer agiert. Gehaltsfragen, Änderungen in der Entlohnung und in den Arbeitszeiten müssen durch die Unternehmensführung mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Üblich sind auch Betriebsratsvereinbarungen, also Absprachen zwischen Unternehmer und Betriebsrat in Fragen wie Gehalt, Arbeitszeit und Prämien. Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen möchten, genießen als erste drei Interessenvertreter aus der Belegschaft einen erweiterten Kündigungsschutz.

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