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Umschulung - oft die Rettung aus der Arbeitslosigkeit

Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass eine Umschulung gewünscht oder notwendig ist. Sie sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn der bisherige Beruf nicht mehr uneingeschränkt ausgeübt werden kann.

Der häufigste Grund für eine Umschulung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die schließlich dazu führt, dass der erlernte Beruf nicht mehr beschwerdefrei ausgeübt werden kann. Wird diese Berufsunfähigkeit durch ein medizinisches Gutachten bestätigt, so übernehmen Rentenversicherungsträger oder Bundesagentur für Arbeit die Kosten der Umschulungsmaßnahme sowie des Lebensunterhalts in Form von Umschulungsgeld während der Zeit der neuen Ausbildung. Die Art, in der die Umschulungsmaßnahme durchgeführt wird, ist von dem neuen Beruf abhängig. Einige Berufe können in speziellen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit erlernt werden, für andere gibt es eine feste Ausbildungsform, die in jedem Fall eingehalten werden muss.

Bevor die Bundesagentur für Arbeit sich an den Kosten einer Umschulungsmaßnahme beteiligt, wird zunächst geprüft, ob es nach der Umschulung ausreichende Beschäftigungschancen in dem gewählten Beruf gibt. Das trifft auch dann zu, wenn eine Umschulungsmaßnahme nicht aus gesundheitlichen Gründen angestrebt wird, sondern aus strukturellen Gründen. Einige Berufsbilder sind nur noch sehr selten gefragt, da manche Branchen vom Aussterben bedroht sind und keine Zukunftsaussichten mehr haben. Berufstätige, die über eine derart spezielle und traditionelle Berufsausbildung verfügen, werden auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit in einen neuen Beruf umgeschult.

Jegliche Förderung von Umschulungsmaßnahmen durch Träger der Sozialversicherung ist davon abhängig, welcher Beruf im Rahmen der Umschulung erlernt wird, denn es darf dadurch nicht zu einer beruflichen Status-Erhöhung gegenüber dem bisherigen Beruf kommen. Fortbildungen werden von den Sozialversicherungsträgern nicht finanziert. Viele Menschen wünschen sich eine Umschulung, weil sie sich in ihrem ursprünglichen Beruf nicht wohlfühlen. Führt dieses Unwohlsein zu einer starken psychischen Belastung, so kann das ebenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Förderung durch die Sozialversicherungsträger führen. Wer sich jedoch einfach nur einen neuen Beruf wünscht, erhält für den Zeitraum der Umschulungsmaßnahme keine finanzielle Unterstützung durch die Sozialversicherungsträger.

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